Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter unter philologischer Mitarbeit von Schmidt-Wiegand, Ruth, Lieferung 5 (Deutsches Privatrecht-Eichwesen). Erich Schmidt, Berlin 2007. 993-1248 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die fünfte Lieferung der zweiten Auflage des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte bringt dieses in Ermangelung eines aktuellen systematischen Handbuchs der Rechtsgeschichte besonders notwendige Werk einen wichtigen Schritt vom Stichwort Deutsches Privatrecht, das von dem verstorbenen Verfasser der ersten Auflage Hans Thieme auf Klaus Luig übertragen wurde, bis zu Eichwesen (Miloš Vec) voran, womit bereits jetzt schätzungsweise fast 19 Prozent der Gesamtstrecke eines alphabetisch geordneten deutschen Allgemeinwörterbuchs erreicht sind. Dabei konnten manche der Artikel noch von den bisherigen Bearbeitern überarbeitet fortgeführt werden. In zahlreichen anderen Fällen musste aus unterschiedlichen Gründen ein neuer Verfasser gesucht und gefunden werden.

 

Manche Artikel erscheinen an neuer Stelle, wie etwa das Deutsche Rechtswörterbuch. Damit wird vielleicht der von der Elektronik geforderten Abkehr von den systematischen preußischen Instruktionen hin zur grundsätzlich alphabetisch geordneten bloßen Buchstabenfolge der Regeln alphabetischer Katalogisierung Rechnung getragen. Durchgehend geschieht dies allerdings noch nicht.

 

Neu sind anscheinend die Artikel Dichtung und Recht, Dictatus papae, Diktatur, dingliches Recht, Diplomatik, Dispens, Disputation, Dithmarscher Landrecht, Divisio regnorum, Dominikaner, Dominus, Donau, Donellus, Dorfordnungen, Dorpat, Dortmund, Dotalsystem, Dreiklassenwahlrecht, Dresden, Drews, Drittes Reich, Drost, Druckprivileg, Duisburg, Eberhard V., Ebel, echte Not, Eckhardt, Edda, Edelfreier, Edictum Chilperici, (zwiefältig) Edition (Heiner Lück), Effeff (Heiner Lück), Ehaft (Dieter Werkmüller), Ehrlich, Ehrlosigkeit (Andreas Deutsch), Eichwesen. In manchen Fällen beruht die Neuheit aber nur auf Aussonderung aus einem bisher umfassenderen Artikel. Ganz Weniges scheint auch gestrichen worden zu sein (Diele, dux), während etwa die Dorflind nur zur Linde verschoben wurde.

 

Bei den fortgeführten Artikeln ist vor allem die Literatur nachgetragen. Allerdings sind die Literaturhinweise recht unterschiedlich. Verschiedentlich finden sich nur abgekürzte Fundstellen gängiger Handbücher, manchmal aber auch das besondere Einzelinteresse des Bearbeiters andeutende ausführliche Literaturlisten, die den didaktischen Fortschritt vom Spott über die Unterscheidung von besonders Wichtigem, Wichtigem und weniger wichtigen Einzelheiten durch andere zur Verwendung in eigenen Überlegungen gut erkennen lassen.

 

Insgesamt ist Herausgebern und Verfassern für ihre großen Anstrengungen zu danken. Binnen dreier Jahre sind ihnen fünf von acht geplanten Lieferungen des ersten von sechs geplanten Bänden gelungen. Möge es bei vorsichtiger Modernisierung in gleicher Zielstrebigkeit weitergehen.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler