Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht – Oberlandesgericht Karlsruhe, hg. v. Münchbach, Werner. C. F. Müller, Heidelberg 2003. XIX, 505 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Am 4. Februar 1803 erließ der die Kurwürde über die gewonnene Pfalz erlangende Kurfürst Karl Friedrich von Baden, dessen Bild den Band eröffnet, das erste von insgesamt 13 Organisationsedikten über die kurfürstlich badische Landesorganisation. Mit ihm wurde, wie der anschließende Auszug erweist, die oberste Leitung der Justizpflege und die letzte Entscheidung der Rechtssachen einem - zum 10. Juni 1803 in Bruchsal eingerichteten - Oberhofgericht anvertraut. Von ihm leitete das Oberlandesgericht Karlsruhe 2003 ein zweihundertjähriges Jubiläum ab, das der im Eingang das Gerichtsgebäude und die Gerichtsbezirke Baden-Württembergs zeigende Band feierte.

 

Am Beginn bietet der als Herausgeber fungierende Oberlandesgerichtspräsident im Vorwort einen kurzen Überblick. Danach folgen zwei etwa gleich gewichtige Teile. Teil 1 betrifft gewissermaßen temporal-vertikal Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. Teil 2 behandelt demgegenüber eher lokal-horizontal den Zuständigkeitsbereich.

 

Der erste Teil umfasst 14 Beiträge, die von Reiner Haehling von Lanzenauers Darlegungen zur Geschichte des Oberlandesgerichts Karlsruhe eingeleitet werden. Rolf Stürner geht auf bemerkenswerte Entscheidungen in Zivilsachen ein, während Rolf-Ulrich Kunze die Rechtsprechung in Strafsachen am Beispiel des badischen Kulturkampfs der 1860er Jahre herausgreift. Auf die Nazidiktatur weist Christof Schiller besonders hin, auf die jüdischen Richter dieser Zeit Michael Kißener, der aber auch allgemeiner den badischen Richter zwischen Kaiserreich und Republik ins Auge fasst.

 

Mit den Präsidenten beschäftigen sich Wilhelm Gohl und Ortwin Henssler/Werner Münchebach, mit dem badischen Notariat, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft und der Medienstelle Gerhart Poetzl, Günter Hertweck, Eberhardt Meiringer/Michael Artner und Martin W. Huff. Peter Steinbach fragt nach dem Lernen aus der Geschichte. Ulrich Goll behandelt das Qualitätsmanagement an den Gerichten.

 

Elf Beiträge des zweiten Teiles stehen unter der Überschrift „Die 12 badischen Präsidentengerichte“. Nach einer Einführung betrachtet Reiner Haehling von Lanzenauer das Landgericht Baden-Baden, während Wilhelm Güde Freiburg von Ulrich Zasius bis zur Geierwally abschreitet und Jochen Teigeler das Verfahren wegen der Ermordung des Pfarrers Strohmeyer im Jahr 1945 in Zusammenhang mit dem alten Schwurgerichtssaal im Amtsgericht Freiburg beschreibt. In alphabetischer Reihenfolge kommen dann Heidelberg (Hans-Gerd von Dücker), Karlsruhe (Landgericht Ingo Bückert/Christine Haftmann/Christiane Oehler, Amtsgericht Berthold Krieg), Konstanz (Christoph Ertl), Mannheim (Holger Radke/Günter Zöbeley), Mosbach (Dieter Bock), Ortenau (Klaus Kampmann) und Waldshut-Tiengen (Herbert Tröndle) zu Wort.

 

Insgesamt bietet das Werk eine Vielzahl von interessanten und aufschlussreichen Tatsachen über die jüngere badische Rechtsgeschichte. Deshalb hätte auch ein Register dem Band sicher nicht geschadet. Dessenungeachtet ist der Blick der Justiz in ihre Vergangenheit als solcher schon von großem Wert.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler