Die Urkunden Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland, bearb. v. Hägermann, Dieter/Kruisheer, Jaap G. unter Mitwirkung von Gawlik, Alfred (= Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae – Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 18). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1989-2006. CXI, 743 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die vorliegende Edition hat ihren Ausgangspunkt darin, dass Dieter Hägermann (* Kreuzburg 1939) 1973 auf Grund seiner in diesem Jahr vorgelegten, von Werner Goez angeregten Erlanger Habilitationsschrift (Studien zum Urkundenwesen Wilhelms von Holland) den Auftrag erhielt, im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica die Königsurkunden des Interregnums zu bearbeiten. Dieses Vorhaben wurde von Anfang an durch Jaap G. Kruisheer (Amsterdam) unterstützt, der in seiner 1971 abgeschlossenen Dissertation über die Urkunden und die Kanzlei der Grafen von Holland bis 1299 auch einzelne Diplome König Wilhelms von Holland behandelt hatte und als Bearbeiter des zweiten Bandes des Oorkondenboek van Holland en Zeeland tot 1299 so unmittelbar mit dieser Aufgabe in Berührung kam, dass ihm 1983 die Betreuung der holländischen Urkunden Wilhelms, die an Empfänger der Grafschaft Holland-Zeeland gingen (und deshalb in das insofern 1986 veröffentlichte Oorkondenboek van Holland en Zeeland aufgenommen wurden), anvertraut wurde. Als erstes Ergebnis dieser Zusammenarbeit erschien 1989 der erste Teil der Edition mit Urkunden Heinrich Raspes (1204-Wartburg 16. 2. 1247) (16) (, seiner Gemahlin Beatrix’ [2]) und Wilhelms von Holland (um 1228-28. 1. 1256) von 1246 bis Juni 1252 (1-218), deren Rohmanuskript Alfred Gawlik kritisch durchgesehen hatte.

 

Im Anschluss an das Erscheinen des ersten Teilbandes bot sich eine Fortsetzung der Arbeiten ohne Unterbrechung an. Sie stand kurz vor dem Abschluss, als der plötzliche Tod dem arbeitsreichen Leben Dieter Hägermanns am 30. März 2006 ein Ende setzte. Gleichwohl konnte das Projekt durch Alfred Gawlik auf der Grundlage der Vorarbeiten erfolgreich beendet werden.

 

Der zweite Teilband bringt weitere 183 Diplome Wilhelms von Holland. Er fügt den insgesamt 401 Diplomen, von denen Jaap G. Kruisheer rund ein Viertel verantwortet, verlorene Urkunden und Briefe (402-442), verbesserte Textfassungen und neue Texte (Nr. 115, 160, 112a, 160a, 218a), Vier Konsensakte Wilhelms (443-446), zwei Stilübungen eines Bamberger Diktators, einen Entwurf oder ebenfalls eine Stilübung eines unbekannten Verfassers mit Wilhelm als Aussteller, eine Liste der neuzeitlichen Fälschungen auf die Namen Heinrich Raspes bzw. Wilhelms, Nachträge und Berichtigungen, eine archivalische Übersicht, eine Liste der Empfänger und Adressaten, die Register der Namen, Wörter und Sachen sowie Konkordanzen bei. Damit ist eine bisher bestehende Lücke vorzüglich geschlossen, auch wenn es eine Edition ohne offene Fragen nicht geben kann.

 

Vorangestellt ist eine von Dieter Hägermann vorbereitete und von Alfred Gawlik endredigierte kanzleigeschichtliche Einleitung. Sie behandelt sehr sorgfältig die jeweiligen Urkunden, Kanzleien, Notare und Schreiber, veranschaulicht die Ausführungen durch rund 30 Abbildungen und versucht einen geschichtlichen Überblick im Spiegel der Urkunden. Zusätzlich weist sie Quellen und Literatur nach, während Verzeichnisse der Archivalien, der Empfänger und Adressaten, der Namen, der Wörter und Sachen (darunter auch mittelniederdeutsche Wörter und Sachen sowie altfranzösische Wörter und Sachen) sowie Konkordanzen  auf den Seiten 515 bis 743 in erfreulich reichem Maße geboten werden.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler