Briefe Hermann Theodor Goltdammers an Karl Josef Anton Mittermaier, hg. v. Mußgnug, Dorothee (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 224 = Juristische Briefwechsel des 19. Jahrhunderts). Klostermann, Frankfurt am Main 2007. X, 251 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Rahmen der von Barbara Dölemeyer und Aldo Mazzacane herausgegebenen juristischen Briefwechsel des 19. Jahrhunderts legt in diesem Werk Dorothee Mußgnug Briefe Hermann Theodor Goltdammers an Karl Josef Anton Mittermaier vor. Sie sind (ein kleiner) Teil der rund 12000 Briefe, die im Nachlass Mittermaier in der Universitätsbibliothek Heidelberg verwahrt sind und teils personenbezogen, teils themenorientiert veröffentlicht wurden oder werden. Ziel ist ein Einblick bzw. Einstieg in ein rechtswissenschaftliches und politische „Netzwerk“ von großer Reichweite.

 

In der Vorbemerkung schildern die Herausgeber den allgemeinen Rahmen des Editionsvorhabens. Danach bietet die vorliegende Ausgabe keine diplomatisch getreue Wiedergabe der Texte, sondern ist kritischer Natur und folgt den Kriterien der modernen Editionsphilologie für die Briefe des 19. Jahrhunderts, für die es allerdings kein verbindliches Rezept gebe. Hier sei vor allem eine gute Lesbarkeit wünschenswert. In der Einleitung beschreibt die sachkundige Bearbeiterin ihren konkreten Gegenstand, bei dem insbesondere der Lebenslauf Goltdammers weitgehend unbekannt ist, so dass ihren diesbezüglichen Ermittlungen besonderer Wert zukommt.

 

Der in Stettin am 5. 1. 1806 geborene Goltdammer wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Heidelberg (1822) und Berlin und der Ablegung dreier Prüfungen 1829 Assessor am Oberlandesgericht Stettin und 1834 am Oberlandesgericht Breslau. Am 1. 10. 1834 wurde er Direktor des Land- und Stadtgerichts Berlin, 1838 Rat am Oberlandesgericht Frankfurt an der Oder. Von hier aus kam er zunächst als Hilfsarbeiter an das Kammergericht in Berlin, wo er 1843 Kammergerichtsrat wurde.

 

1851 nahm Goltdammer 29 Jahre nach seinem Studium in Heidelberg und kurz vor Eröffnung des (Goltdammerschen) Archivs für preußisches Strafrecht (1853) seine Veröffentlichung der Materialien zum Strafgesetzbuch für die preußischen Staaten zum Anlass, sich an Mittermaier zu wenden, als dessen Schüler er sich ansah. Danach sprach er in insgesamt 99 erhaltenen Briefen viele Themen der preußischen und deutschen Außenpolitik an, berichtete über Gesetzgebungsverfahren und beantwortete Fragen und Klagen des Lehrers. Dessen Gegenbriefe scheinen nicht erhalten zu sein.

 

Der letzte Brief Goltdammers stammt vom 16. Januar 1867. Am 18. Januar 1867 starb Mittermaier. Damit endete eine für das Strafrecht des 19. Jahrhunderts wichtige Korrespondenz zweier bedeutender Kriminalisten, deren verdienstvolle Edition die Bearbeiterin durch ein Quellen- und Literaturverzeichnis, eine Wiedergabe zweier Dokumente und zwei Register abrundet.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler