Bayerns Anfänge als Verfassungsstaat. Die Konstitution von 1808. Eine Ausstellung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Ausstellung und Katalog v. Albus, Stefanie/Finkl, Nicole/Holzapfl, Julian u. a., mit einem Beitrag von Mauerer, Esteban (= Ausstellungskataloge der staatlichen Archive Bayerns 49). Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns, München 2008. 336 S., 190 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In seinem Geleitwort weist der Generaldirektor der staatlichen Archive Bayerns darauf hin, dass in der kaum noch überschaubaren landesgeschichtlichen Literatur Bayerns eine Verfassungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts fehlt, obgleich die Verfassungsentwicklung Bayerns bemerkenswert eigenständige Züge trägt. Immerhin gab es nicht nur 1946, 1919 und 1818 eine geschriebene Verfassung, sondern bereits 1808. Zur ersatzweisen Füllung dieser bedauerlichen Lücke konnte daher im Jahre 2008 gut eine Ausstellung über die Konstitution für das Königreich Bayern vom 1. Mai 1808 (Veröffentlichung am 25. Mai, Inkrafttreten am 1. Oktober 1808) dienen.

 

Den einleitenden Katalogbeitrag verfasste Esteban Maurer. Er beschreibt zunächst den Weg zur Konstitution, der mit der inhaltlichen Umgestaltung des Staates seit 1799 begann. Danach versucht er eine Einordnung der Konstitution in ihre Zeit und gibt dabei die Würdigung Hans-Ulrich Wehlers zu bedenken, nach der die Konstitution einen weiten Schritt hinein in die Zukunft des modernen Verfassungsstaats und der modernen Staatsbürgergesellschaft verkörpere.

 

In der Folge erörtern in Einleitungen Marcus Sporn die Konstitution von 1808 und die staatsrechtliche Stellung Bayerns, Julian Holzapfl bürgerliche Freiheiten für Staatsuntertanen, Thomas Paringer die Volksvertretung in der Konstitution, Till Strobel Territorium und Kreiseinteilung Bayerns seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert, Stephanie Albus König Max I. Joseph und das königliche Haus, Michael Unger Allmacht und Verwaltungselend, Nicola Schümann die innere Verwaltung, Laura Scherr die Kommunen, Nicole Finkl die Finanzverwaltung, Martin Schramm das Militärwesen, Monika von Walter die Justiz, Michael Puchta den Adel, mehrere Verfasser die Religionspolitik und Thomas Paringer die Verfassung von 1818. 190 Ausstellungsstücke veranschaulichen die vielseitigen Ausführungen. Im Anhang wird die Konstitution ediert und wird die mit Kurztiteln zitierte Literatur erläutert, so dass der Katalog insgesamt eine wichtige, gut gelungene Grundlage für eine künftige Verfassungsgeschichte Bayerns im beginnenden 19. Jahrhundert bilden kann.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler