Weber, Reinhard, Das Schicksal der jüdischen Rechtsanwälte in Bayern nach 1933, hg. v. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Rechtsanwaltskammern München, Nürnberg und Bamberg, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken. Oldenbourg, München 2006. IX, 323 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Ziel des Werkes ist es nach dem Vorwort der Herausgeber, das Einzelschicksal der jüdischen Rechtsanwälte in Bayern nach 1933 so weit wie möglich zu dokumentieren und damit das Leid und die Not aufzuzeigen, die damals die jüdischen Rechtsanwälte und ihre Familien getroffen haben. Dafür ist der Autor als Historiker und Archivar in besonderer Weise prädestiniert., da er sich als Referent für Zeitgeschichte bei dem Staatsarchiv München während seiner gesamten Berufstätigkeit mit der Zeit des Dritten Reiches befasst, die Erinnerungen des Münchener jüdischen Rechtsanwalts Dr. Max Hirschberg bearbeitet und den Münchener Teil für die Wanderausstellung Anwalt ohne Recht des deutschen Juristentags und der Bundesrechtsanwaltskammer erstellt hat. Unter größtmöglicher Sorgfalt ist ihm die Erreichung seines Zieles in eindrucksvoller Weise gelungen.

 

Er beginnt seine Darstellung mit einer Geschichte der jüdischen Rechtsanwälte in Bayern bis 1933 und weist bereits in der Einleitung darauf hin, dass der Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches zwischen 1871 und 1933 von 1,05 Prozent auf 0,76 Prozent sank, dass sich aber seit Einführung der freien Advokatur der Beruf des Rechtsanwalts zum klassischen Beruf für jüdische Akademiker entwickelt hatte, so dass beispielsweise in Berlin 1933 54 Prozent und in Preußen 28 Prozent der Rechtsanwälte Juden waren. In Bayern, wo 1834 mit Sigmund Grünsfeld in Fürth der erste jüdische Advokat ernannt worden war, waren 1869/1870 mindestens 18 von rund 330 Advokaten jüdischer Herkunft, 1901 152 von 845 und 1933 etwa 440 von 2431, wobei das stetige Wachsen der Anwaltschaft vom Verfasser als einer der Gründe für die Virulenz antisemitischer Strategien hervorgehoben wird.

 

Auf dieser Grundlage wendet der Verfasser sich der Machtübernahme der Nationalsozialisten und ihren Folgen für die jüdischen Rechtsanwälte in Bayern zu. In Bayern führte sie zur Verordnung des Gesamtministeriums des Freistaats Bayern über die Rechtsanwälte vom 27. März 1933. Nach ihrem § 1 wurden die bestehenden Anwaltskammervorstände aufgelöst und nach ihrem § 2 durften Rechtsanwälte als Konkursverwalter, Vertrauenspersonen, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormünder und ähnliches nur im Einvernehmen mit dem Justizministerium bestellt werden. Reichsweit wurde für den 1. April 1933 ein Boykott jüdischer Warenhäuser, Ärzte und Rechtsanwälte angeordnet und am 7. April 1933 ein Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlassen, nach dem nur 312 von 440 jüdischen Rechtsanwälten (70,9 Prozent) einstweilen in ihrem Beruf verbleiben konnten.

 

Ab Herbst 1933 wurden die antisemitischen Maßnahmen noch verstärkt fortgesetzt. Als Folge emigrierten zwei Drittel der Betroffenen (1933 60, 1934 18, 1935 21, 1936 29, 1937 17, 1938 50, 1939 88, 1940 5, 1941 5) nach Frankreich, Holland, in die Schweiz, nach Lateinamerika, Großbritannien, Palästina und (etwa die Hälfte) in die Vereinigten Staaten von Amerika, 74 fielen dem Holocaust zum Opfer. Einige wenige (rund 6 Prozent der ehemaligen bayerischen jüdischen Rechtsanwälte) kehrten trotz bestehender Vorbehalte nach 1945 nach Bayern zurück.

 

Nach diesem grundlegenden Überblick bietet der Verfasser so erschöpfend wie möglich eine Dokumentation über die einzelnen (460) jüdischen Rechtsanwälte. Sie ist nach Oberlandesgerichten und danach alphabetisch von Julius Adler in Würzburg bis Friedrich Heinrich Wolf in Zweibrücken geordnet. In den meisten Fällen ist sie durch Fotos der Betroffenen individuell illustriert.

 

Eine weiterführende Bibliographie und ein Personenregister des Darstellungsteiles runden den Band ab. Er ist ein beängstigendes Dokument des Schreckens und Grauens und schließt eine bisher bestehende wesentliche Lücke der bayerischen und deutschen Rechtsgeschichte. Möge er die allgemeine Erinnerung an schuldlose Opfer und schuldige Täter an vielen Orten und lange Zeit bewahren.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler