Wadle, Elmar, Urheberrecht zwischen Gestern und Morgen – Anmerkungen eines Rechtshistorikers (= Universität des Saarlandes, Universitätsreden 69). Universität Saarbrücken, Saarbrücken 2007. 60 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In seiner Abschiedsvorlesung verbindet Elmar Wadle unter dem Motto Wer nicht weiß, woher er kommt, weiß nicht, wohin er geht, kunstfertig Rechtsgeschichte und Urheberrecht. Ausgehend von einer 1781 von Daniel Nikolaus Chodowiecki geschaffenen Radierung schildert der das Verhältnis zwischen Autor, Verwerter, Nutzer und Allgemeinheit im Wandel der Zeit. Grundsätzliche Strukturen sind ihm dabei vor allem Werk, Urheber und Rechtsschutz.

 

Am Beginn steht naturgemäß der Urheber als Schöpfer des Werkes, dem freilich anfangs nur Achtung zukommt. Die Renaissance bewertet ihn durch den Fürstenhof neu, doch erst Naturrecht und Aufklärung gewähren ihm eine eigentliche Rechtsstellung, während die Interessen des Verlegers schon bald nach der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern praktische Berücksichtigung in Gestalt der Patentbriefe gegen den unerlaubten Nachdruck gewinnen. Ein Meilenstein zu Gunsten der Autoren im deutschen Bereich ist das 1837 geschaffene Gesetz  Preußens zum Schutz des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung, durch welches das Urheberprinzip samt Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht und Veröffentlichungsrecht anerkannt, wenn auch auf eine zunächst ziemlich knappe Zeit nach dem Tod des Schöpfers beschränkt wird.

 

Die Zeit nach 1890 ist gekennzeichnet durch Internationalisierung, Industrialisierung und technischen, bis zur Gegenwart in kaum vorstellbarer Weise beschleunigten Fortschritt. Wie die Zukunft aussehen wird, weiß auch der beste Sachkenner nicht sicher, doch vermutet er überzeugend, dass der Urheber hinsichtlich der materiellen Erträge so wenig im Mittelpunkt stehen wird wie vor der bürgerlichen Revolution. Für die bei dieser Gelegenheit eindrucksvoll bestätigte Erfahrung, dass das Recht als Teil der menschlichen Kultur außer einem Gestern auch ein Morgen habe, ist nichts so bedeutsam wie die Rechtsgeschichte, die Elmar Wadle nach Ausweis seines beigefügten Schriftenverzeichnisses in beeindruckend vielfältiger Weise bereichert hat.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler