Thiemrodt, Petra, Die Entstehung des Staatshaftungsgesetzes der DDR (= Rechtshistorische Reihe 315). Lang, Frankfurt am Main 2005. 271 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die im Wintersemester 2004/2005 von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie wurde innerhalb des von der deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts Zivilrechtskultur der DDR erstellt. Sie wurde von Rainer Schröder betreut und von der Verfasserin ihren Kindern gewidmet.

 

Ihre Thematik erscheint so interessant, dass sich rasch ein sachkundiger Rezensent hat finden lassen. Leider musste er das Werk nach zwei Jahren mit der Bemerkung zurücksenden, die Publikation habe so wenig Wert, dass er keine Besprechung schreiben, sondern seine Lebenszeit für bessere Bücher nützen möchte. Deswegen muss der Herausgeber in Ersatzvornahme wenigstens auf die Arbeit hinweisen.

 

Gegliedert ist sie nach einer kurzen Einleitung in vier Teile. Davon befasst sich der erste Teil mit den staatshaftungsrechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der späteren Deutschen Demokratischen Republik vor 1949. Dies betrifft die gesetzlichen Regelungen aus der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik, die Rechtslage im dritten Reich und die Verhältnisse in der Nachkriegszeit vor Gründung der Deutschen Demokratischen Republik.

 

Den Mittelpunkt der Arbeit bildet der zweite Teil bis zum Erlass des am 12. Mai 1969 verkündeten und in Kraft getretenen Staatshaftungsgesetzes. Den Weg dahin gliedert die Verfasserin in die fünf Abschnitte 7. Oktober 1949 bis 12. Juli 1952, Juli 1952 bis März 1956, die fünf Jahre vor dem Mauerbau, vom Mauerbau zur neuen Verfassung der DDR sowie 1968/69 die Verfassung und ihre Umsetzung.

 

Im dritten Teil bietet die Verfasserin den Wortlaut des 12 Paragraphen umfassenden Gesetzes. Dem fügt sie die anschließende Diskussion in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland an. Im vierten Teil fasst sie knapp ihre Ergebnisse zusammen.

 

Sie bestehen im Kern darin, dass man, je besser es der DDR in politischer und vor allem wirtschaftlicher Hinsicht ging, desto freigiebiger bei den Gesetzgebungsarbeiten mit den Rechtsgewährungen für den Bürger umging. Fast durchgehend habe die DDR allerdings eine Selbstbindung an ein die Haftung des Staates begründen sollendes Gesetz abgelehnt. Im Ergebnis habe das Gesetz zwar mit dem Versprechen einer unmittelbaren und verschuldensunabhängigen Staatshaftung in materieller Hinsicht sehr bürgerfreundliche Elemente enthalten, doch habe es dem Bürger eine Haftung des Staates mangels gerichtlicher Durchsetzbarkeit etwaiger Ansprüche nicht garantieren können.

 

Der Anhang stellt 13 Dokumente vom 30. Oktober 1952 bis 20. April 1966 zusammen. Das Literaturverzeichnis bietet gut hundert einschlägige Titel, wenn auch anscheinend nicht immer in bester Auflage. Ein Quellenverzeichnis listet die Quellen der Arbeit zwischen 1946 und 1970 chronologisch auf, so dass der interessierte Leser insgesamt doch sehr viel Material an einer Stelle vereint findet, wenn er sich ein eigenes Bild von der Geschichte und dem Wesen des Staatshaftungsgesetzes und Staatshaftungsrechts der Deutschen Demokratischen Republik erarbeiten will.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler