Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, Karl/Stolleis, Michael. Bd. 8 Reichsstädte 3 Ulm, hg. v. Kremmer, Susanne/Specker, Hans Eugen (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 218). Klostermann, Frankfurt am Main 2007. VIII, 920 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der achte Band des von Michael Stolleis und Karl Härter herausgegebenen Repertoriums der Polizeiordnungen der frühen Neuzeit betrifft die Reichsstadt Ulm, deren überschaubaren Grundriss ein zwischen 1733 und 1740 entstandener Kupferstich als Umschlagbild des stattlichen Bandes zeigt. Im Eingang bietet Susanne Kremmer eine Einleitung in den Sachgegenstand, in der sie auf knappem Raum die Grundzüge der Verfassungsentwicklung, das große, geschlossene, reichsstädtische Territorium, die Ratsausschüsse und Ämter, die weitgehend in der Hand des Rates liegende Policeygesetzgebung, die Publikation, die archivalische Überlieferung sowie die Erfassung und Bearbeitung beschreibt. Dem folgt das Quellen- und Literaturverzeichnis.

 

Die frühesten reichsstädtischen Gesetze mit „Policeycharakter“ finden sich danach in dem um 1376 angelegten, etwa 450 teilweise am Schwörtag vorgelesene und beschworene Bestimmungen enthaltenden roten Buch der Stadt. Das Quellenmaterial ist größtenteils handschriftlich überliefert. Nach groben Schätzungen Susanne Kremmers wurden etwa 20 laufende Meter Akten und Bände durchgesehen.

 

Dabei zeigte es sich, dass sehr viele Ordnungen an mehreren Stellen aufgefunden wurden. Da sie sinnvollerweise nur einmal zu erfassen waren, reduzierte sich die überlieferte Zahl von etwa 20000 Ordnungen auf rund 5000. Sie reichen zeitlich vom 31. Mai 1316 (Bürgerrechtsordnung) bis zum 26. 11. 1802 (Steuerordnung), so dass die insgesamt 5244 Nummern aus 476 Jahren einen Durchschnitt von 11 Polizeiordnungen jährlich ergeben, wobei naturgemäß in den 215 Jahren der katholischen Zeit mit gut 7 Polizeiordnungen jährlich die Regelungsdichte deutlich geringer ist als in der späteren evangelischen Zeit der Stadt.

 

Im Anhang bieten die Bearbeiter ein Sachregister der Materien und Regelungsgegenstände. Es gliedert sich in eine systematische und eine alphabetische Übersicht. Auf diese Weise ist von den Bearbeitern ein weiteres vorzügliches Hilfsmittel für die territoriale Rechtsetzungsgeschichte geschaffen worden.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler