Naturrecht – Spätaufklärung – Revolution, hg. v. Dann, Otto/Klippel, Diethelm (= Studien zum achtzehnten Jahrhundert 16). Felix Meiner Verlag, Hamburg 1995. VII, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Vom 22. bis zum 24. November 1989 fand in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel die durch die Stiftung Volkswagenwerk ermöglichte Jahrestagung 1989 der deutschen Gesellschaft für die Erforschung des 18. Jahrhunderts statt. In den anschließenden beiden Jahren wurden die dortigen Beiträge für den Druck erweitert und mit Nachweisen versehen. Die Gerda Henkel Stiftung sicherte die Drucklegung des 1995 erschienenen Bandes, der 1997 gefundene sachkundige Rezensent reichte aus Unvermögen fast ein Jahrzehnt später das Werk zurück, so dass dem Herausgeber der Zeitschrift die Aufgabe wenigstens einer kurzen Inhaltsangabe zufiel.

 

In seiner knappen Einleitung behandelt der Kölner Neuzeithistoriker Otto Dann das im Titel ausgedrückte Verhältnis aus der Spätzeit des Naturrechts, dessen Fundierung auf die allen Menschen gemeinsame, ihnen mit ihrer Natur gegebene Fähigkeit des Vernunftgebrauchs als politische Folge eine auf einen vertraglich geregelten Zusammenschluss freier und gleicher Teilnehmer gegründete Gesellschaft ermöglichte. Nach Jean Jacques Rousseaus 1762 gebotener Verbindung der natürlichen Rechte der Menschen mit der Souveränität des Volkes erwuchs auf dieser theoretischen Grundlage auch eine neue praktische Staatsverfassung, die freilich die revolutionären Ziele der Aufklärung nicht tatsächlich verwirklichte, so dass im frühen 19. Jahrhundert bereits eine Distanzierung von der Aufklärung des 18. Jahrhunderts stattfinden konnte.

 

Die sich an diese Grundlegung anschließenden 16 Referate gliedern sich in fünf Gruppen. Ihrer ersten geht es um den internationalen Kontext. Zu diesem Zweck untersucht Wolfgang Schmale das Naturrecht in Frankreich zwischen Prärevolution und Terreur, Henry T. Dickinson The Rise and the Fall of the Theory of Natural Rights in Late Eighteenth and Early Nineteenth Century Britain und Jürgen Heideking The Law of Nature and Natural Rights – Die Positivierung von Naturrecht im Amerika des ausgehenden 18. Jahrhunderts.

 

Theoretische Dimensionen erörtern Klaus Luig (Die Wurzeln des aufgeklärten Naturrechts bei Leibniz), Hans Erich Bödeker/Istvan Hont (Naturrecht, politische Ökonomie und Geschichte der Menschheit. Der Diskurs über Politik und Gesellschaft in der frühen Neuzeit) und Wolfgang Kersting (Der Kontraktualismus im deutschen Naturrecht). Auf den naturrechtlichen Diskurs in Deutschland konzentrieren sich Günter Birtsch (Naturrecht und Menschenrechte. Zur vernunftrechtlichen Argumentation deutscher Jakobiner), Jürgen Wilke (Die Entdeckung von Meinungs- und Pressefreiheit als Menschenrechte im Deutschland des späten 18. Jahrhunderts), Ulrich Engelhardt (Frauenemanzipation und Naturrecht. Zur normativen Vorbereitung der Frauenbewegung in der Spätaufklärung), Christof Dipper (Natur und wirtschaftliche Reformen) und Kristian Kühl (Naturrechtliche Grenzen strafwürdigen Verhaltens). Naturrecht in Literatur und Pädagogik spüren Ulrich Herrmann (Natur- und Menschenrechte im Lichte von Erziehung und Bildung), Friedrich Vollhardt (Naturrecht und schöne Literatur im 18. Jahrhundert) und Hans Esselborn (Naturrechtsdenken in Jean Pauls Romanen) auf.

 

Am Ende werden Kontinuität und Diskontinuität einander gegenübergestellt. Dabei untersuchen Jan Schröder und Ines Pielemeier in 3000 Vorlesungsverzeichnissen neunzehner Universitäten und damit etwa der Hälfte der Überlieferung Naturrecht als universitäres Lehrfach des 18. und 19. Jahrhunderts und erfassen rund 4500 Naturrechtsvorlesungen seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wobei zwischen 1735 und 1864 der Anteil der Naturrechtsvorlesungen am Gesamtlehrangebot der Philosophen von 13,2 auf 1,9 Prozent und der Juristen von 4,5 Prozent auf 1,9 Prozent sinkt (letzte Naturrechtsvorlesung 1900/1901 in Leipzig), die Lehrveranstaltungen vielfach den Kompendien (nicht Thomasius’, Wolffs oder Kants, sondern) weniger bekannter (zweitrangiger) Verfasser (Darjes, Achenwall, Höpfner) folgen und das Naturrecht seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von der Rechtsphilosophie nicht verdrängt sondern ergänzt wird. Diethelm Klippel weist am Ende des anregenden, durch Bibliographie und Sachregister erschlossenen Bandes besonders darauf hin, dass im 19. Jahrhundert Lehrbücher zu einzelnen Gebieten des geltenden Rechts nicht selten jeweils einen grundsätzlich-rechtspolitischen Teil voranstellen und Naturrecht und Rechtsphilosophie sich vor allem auch als Gesetzgebungswissenschaft verstehen.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler