Małolepszy, Maciej, Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht. Rechtshistorische Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage im Vergleich (= Schriften zum Strafrecht 188). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 361 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Jan C. Joerden betreute, im Februar 2006 von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Dissertation des Verfassers. Entsprechend der Lage und der Aufgabenstellung der Universität befasst sie sich mit einem rechtsvergleichenden Thema. Ausgangspunkt ist ihr dabei die im Rechtsstaat nicht begründbare Unterschiedlichkeit von Strafzumessung.

 

Auf die Europäische Union bezogen bedeutet dies die Problematik unterschiedlicher Strafzumessung in verschiedenen Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck untersucht der Verfasser im ersten der drei Kapitel seiner Arbeit die Entwicklung der Geldstrafe in den Strafgesetzbüchern Deutschlands und Polens. Sein Ergebnis ist eine große Bedeutung der Geldstrafe in Deutschland, der eine geringe Bedeutung im Polen gegenübersteht.

 

Das zweite Kapitel behandelt die bedingte Freiheitsstrafe in beiden Ländern. Sie steht in Polen im Vordergrund. In Deutschland tritt sie demgegenüber zurück, weswegen der Verfasser zusammenfassend die (Reiche begünstigende) Geldstrafkultur Deutschlands der Bewährungsstrafkultur Polens gegenüberstellt.

 

In seiner acht Thesen vortragenden Zusammenfassung schließt er die wirtschaftliche Entwicklung als (alleinigen oder hauptsächlichen) Grund für den Unterschied aus, weil die Förderung der Geldstrafe in Deutschland in der wirtschaftlich besonders ungünstigen Zeit nach dem ersten Weltkrieg einsetzte. Demgegenüber neigt er zur Bejahung ideologischer, nicht empirisch abgesicherter Ursachen. Von daher sieht er in seiner gut lesbar geschriebenen, durch Graphiken veranschaulichten Arbeit trotz einer erkennbaren Annäherung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Schwierigkeiten für eine europäische Rechtsvereinheitlichung voraus, die freilich auch auf anderen Gebieten bestanden haben und nicht überall ein dauerhaftes Hindernis bildeten.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler