Hollerbach, Alexander, Jurisprudenz in Freiburg. Beiträge zur Geschichte der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwig-Universität (= Freiburger rechtswissenschaftliche Abhandlungen 1). Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XIV, 430 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Mit dem vorliegenden Band eröffnet die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau eine neue Publikationsreihe in einem neuen Verlag. Die im C. F. Müller Verlag in Karlsruhe bzw. Heidelberg herausgegebenen Freiburger Rechts- und Staatswissenschaftlichen Abhandlungen werden nach 68 Bänden abgelöst. Möge diese neue Plattform die Forschungsleistungen an einer der renommiertesten rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland so erfolgreich in den wissenschaftlichen Diskurs einbringen, wie die Herausgeber sich dies wünschen.

 

Ihr Anfang ist jedenfalls sehr gut geglückt. Vereinigt er doch 550 Jahre nach Gründung der Fakultät rechtsgeschichtliche Studien eines Gelehrten, der bereits vor fünfzig Jahren, angeregt durch Erik Wolf und Thomas Würtenberger, Interesse an der Wissenschaftsgeschichte auch und gerade seiner Heimatuniversität gewonnen hat und seitdem, ungeachtet eines mehrjährigen Aufenthalts in Mannheim, eigentlich nie mehr verloren hat. In seinem kurzen Vorwort beschreibt er selbst diese Entwicklung sehr eindrucksvoll. Bausteine nennt er die dabei entstandenen Beiträge selbst, kein fertiges Gebäude, das nur gelungen wäre, wenn er sich schon früher auf die Thematik konzentrieren hätte können, aber ohne Bausteine kann ein Gebäude nach herkömmlicher Überzeugung auch nicht entstehen.

 

Gegliedert ist die einem Sammelband Katholizismus und Jurisprudenz von 2004 und einem Sammelband Ausgewählte Schriften von 2006 folgende Aufsatzsammlung in vier Abteilungen. Sie sind vom Allgemeinen zum Besonderen geordnet. Am Anfang stehen Phasen der allgemeinen Entwicklung, den Beschluss bilden drei Nachrufe.

 

Die Phasen der allgemeinen Entwicklung beginnen mit der Zeit zwischen 1805 und 1945. Besonders intensiv betreffen sie juristische Lehre und Forschung in der Zeit des Nationalsozialismus. Daneben werden auch das juristische Seminar und die Beziehung zur philosophischen Fakultät näher beleuchtet.

 

Die anschließenden Beiträge zur Fachgeschichte behandeln für die Zeit zwischen Zasius und Rotteck das öffentliche Recht insgesamt. Für die spätere Zeit konzentrieren sie sich auf Einzelfächer wie Verwaltungsrecht und Rechtsphilosophie. Für das Kirchenrecht erfassen sie sogar das gesamte 19. und 20. Jahrhundert.

 

Als einzelne Persönlichkeiten aus der Geschichte der Fakultät werden vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, Vertreter dieser dem Verfasser besonders nahe stehenden Fächer herausgegriffen. Dementsprechend finden sich Lebensbilder zu Heinrich Rosin, Fritz Marschall von Bieberstein, Hans Liermann, Hans Großmann-Doerth, Franz Böhm, Erik Wolf, Fritz Pringsheim, Theodor Maunz und Karl Siegfried Bader. Kurze Nachrufe der Jahre 1974 bis 1977 gelten Gerhard Husserl, Alfred Schühly und Wilfried Löwenhaupt.

 

Einen weiteren wichtigen Baustein für eine Fakultätsgeschichte bietet die im Anhang beigefügte Bibliographie zur Geschichte der Rechtsfakultät. Sie wird für die Zeit von 1870 bis 1918 ergänzt durch den Hinweis auf Frank Zeilers 2006 vorgelegte Dissertation über die Freiburger Rechtsfakultät im universitären Expansionsprozess des deutschen Kaiserreiches. Möge sie bald einen Interessenten finden, der sie und alle neu an einfach zugänglichem Ort vorgelegten interessanten Untersuchungen für eine umfassende Fakultätsgeschichte nutzt, die Alexander Hollerbach bestens vorbereitet hat.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler