El Dret Comú i Catalunya. Actes del XII Simposi International Barcelona, 26-28 de maig de 2005. Vida i Dret: el procés (= Associació Catalana d’Història del DretJaume de MontjuïcColección Efímera 3). Edició d’Aquilino Iglesia Ferreirós, Barcelona 2006. 916 S. Besprochen von Filippo Ranieri.

 

Der Band publiziert die Akten des XII. Internationalen Rechtshistorischen Symposiums, welches an der Staatlichen Universität von Barcelona im Mai 2005 stattfand. Ein erster Teil des Bandes enthält nach einem Vorwort des Organisators und Herausgebers Aquilinio Iglesia Ferreirós, Ordinarius für Rechtsgeschichte an der genannten Universität, die damals vorgetragenen Kongressbeiträge. Erwähnt seien hier G. Diurni, „La sistematica del processo longobardo“ (S. 47-94), wo die longobardischen Prozessrechtsquellen im Einzelnen vorgestellt werden; A. Campitelli, „Tradizione romana e processo medievale in Italia“ (S. 95-110), gewidmet dem mittelalterlichen Prozessrecht in den italienischen Kommunen des Mittelalters; J. Krynen, „L’instrumentalisation de l’avocat (France: XIIIème-XVIIème siècle)“ (S. 111-136), gewidmet der französischen Prozesspraxis aus dem Ancien Régime; F. L. Pacheco Caballero, „Contumacia (Derechos castellano y aragonés)“ (S. 137-210), der sich im Einzelnen der kastilianischen und aragonesischen Prozesspraxis der Neuzeit widmet; V. Crescenzi, „Per la storia della prova per documenti: prime indagini sulla giurisprudenza rotale“ (S. 211-246) mit einem recht lesenswerten Beitrag über die Prozesspraxis, und hier insbesondere über die Handhabung des Urkundenbeweises in der Rechtsprechung der römischen Rota; F. L. Pacheco Caballero, „Syn luenga de pleito e de mailica e syn gran costa. La simplificación del proceso en la Corona de Castilla: un caso concreto“ (S. 247ff.) mit einem Beitrag über die kastilianische Prozesspraxis nach dem Ordenamiento de Alcalà (1360). In einem zweiten Teil des Bandes (Complementaris) publiziert A. Iglesia Ferreirós ein Manuskript des „Liber judiciorum“ und der dazugehörigen Glossen aus dem 12. Jahrhundert. Einer ausführlichen Einleitung „El liber en la edad media“ (S. 275-315) folgen eine Analyse des Manuskripts (S. 317-358) und die Edition der Glossen (S. 359-423). Es folgt ein zweiter, ausführlicher Beitrag desselben Aquilino Igliesia FerreirósEntretenimientos compilatorios: o de una edición de los ustages del ms. latino B 1“. Hier geht es um die Edition einer Kompilation des katalanischen Rechts, welche die Cortes im Jahre 1412 anordneten und auf Katalanisch übersetzen ließen. Der Beitrag führt zunächst zu dieser Rechtsquelle und zu den bisherigen Ausgaben derselben. Es folgt eine ausführliche Beschreibung des Manuskripts (S. 425-621). Anschließend folgt die Edition mit einer Vielzahl von Anlagen (S. 625-901). Dieses Material ist von großer Bedeutung für die Geschichte des mittelalterlichen katalanischen Rechts und nicht zuletzt auch für die damalige Rezeption des Ius commune. Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, diese Editionen in einer selbständigen Monographie zu veröffentlichen. Der Leser, vor allem der ausländische, kann nicht vermuten, eine solche Ausgabe als Anlage zu einem Band mit Kongressakten zu finden. Die meisten Beiträge sind auf Katalanisch. Die ausländischen Autoren publizieren jedoch auf Italienisch und Französisch. Zusammenfassungen auf Englisch oder Französisch fehlen. Für die Spezialisten der mittelalterlichen spanischen Rechtsgeschichte und überhaupt der Geschichte des Prozessrechts im Mittelalter sind die Beiträge recht lesenswert.

 

Saarbrücken                                                                                                  Filippo Ranieri