Die Reform des Ehescheidungsrechts von 1976. Quellen zum ersten Gesetz vom 14. 6. 1976 zur Reform des Ehe- und Familienrechts (Parlamentarische Ausschussprotokolle – Anglikanische Denkschrift von 1966 zur Scheidungsrechtsreform – Schlussabstimmung 1969 in der Eherechtskommission des Bundesministeriums der Justiz), eingeleitet und hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 338). Lang, Frankfurt am Main 2007. LXXIV, 374 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Was nützt das Recht, wenn es nicht bekannt ist. Deswegen wurden im Altertum und im Mittelalter zahlreiche Handschriften von Rechtsquellen angefertigt und durch Abschreiben vermehrt. Seit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern hat sich die Veröffentlichungstechnik sprunghaft verbessert.

 

Einen weiteren Meilenstein bedeutete die Möglichkeit des Nachdrucks durch Fotomechanik. Sie hat Werner Schubert in unvergleichlicher Weise zu Gunsten der Allgemeinheit genutzt. Zumindest fast alle bedeutenden deutschen Rechtsquellen der jüngeren Vergangenheit hat er der Allgemeinheit durch eine kaum noch übersehbare Zahl von Nachdrucken zugänglich gemacht und dadurch besondere Verdienste erworben.

 

Im Rahmen der Rechtshistorischen Reihe legt er nun die Reform des deutschen Ehescheidungsrechts aus dem Jahre 1976 vor, die im ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. Juni 1976 eine völlige Abkehr vom bisherigen, von der christlichen Kirche vertretenen Verschuldensprinzip brachte und nur noch auf das Scheitern der Ehe abstellte. Seine Sammlung umfasst nach dem Entwurf vom 13. 4./1. 6. 1973 (Regierungsvorlage), die Beratungen im Bundesrat (1973), die Protokolle über die schwierigen und langwierigen Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages (1974-1975), die Beratungen im Bundestag (11. 12. 1975), die Beratungen im Bundesrat (Januar 1976), die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss (April 1976), die abschließende Beratung des Bundestags und des Bundesrats sowie den Text des ersten Eherechtsgesetzes samt den Änderungen durch das Gesetz vom 20. 2. 1986 zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften. Ein erster Anhang enthält erstmals in deutscher Übersetzung die anglikanische Denkschrift zur Scheidungsrechtsreform, die insbesondere für die Familienrechtskommission der evangelischen Kirche Deutschlands und für die Eherechtskommission des Bundesministeriums der Justiz von großer Bedeutung war, ein zweiter Anhang das Protokoll der neunten Sitzung der Eherechtskommission des Bundesministeriums der Justiz vom 12.-14. 2. 1970 mit der Schlussabstimmung über die Thesen.

 

In seiner klaren und übersichtlichen Einleitung legt Werner Schubert wie in allen seinen Editionen den geschichtlichen Ablauf vorbildlich dar. Hier schildert er auch das Editionsumfeld einschließlich der notwendigen, bedauerlichen Einschränkungen. Außerdem bietet er verdienstvollerweise etwa 50 Kurzbiographien über die wichtigsten Beteiligten und rundet seine wertvolle Leistung mit einem Quellenregister ausgewählter Vorschriften ab.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler