Burgi, Martin, Kommunalrecht. Beck, München 2006. XXIV, 323 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Grundriss des in Konstanz promovierten und habilitierten Bochumer Kommunalrechtlers ist zwar in erster Linie ein dogmatisches Werk. doch sieht es der Verfasser auch als Ziel seines Buches an, den Wert und die Kraft der kommunalen, mit der mittelalterlichen Stadt verbundenen Selbstverwaltung insgesamt sichtbar zu machen. Sie sind ihm zum ersten Mal bewusst geworden als jugendlicher Zuhörer bei der jährlichen Schwörrede in Ulm, an deren Ende der Bürgermeister feierlich versichert, Reichen und Armen ein gemeiner Mann zu sein in den gleichen, gemeinsamen und redlichen Dingen ohne allen Vorbehalt. Dies gründet sich auf den großen Schwörbrief des Jahres 1397.

 

Naturgemäß kann der Verfasser bis zu dieser Zeit nicht in allen fünf Teilen seines Werkes zurückgreifen. Vielmehr muss er die Rechtsstellung der Gemeinden im Staat, die Binnenorganisation der Gemeinden, die Formen und Instrumente gemeindlichen Handelns und die weiteren kommunalen Träger auf der Grundlage des gegenwärtigen Rechts darstellen. Immerhin bietet er in der Einführung eine zehnseitige geschichtliche Entwicklung, bei der Binnenorganisation die Modernisierungsbestrebungen im Verlauf der jüngeren Vergangenheit und im Übrigen auf Grund der jüngsten Entwicklungen den aktuellen gegenwärtigen Stand, der bis zur nächsten Auflage in diesem oder jenem Detail, und sei es auch nur in den vielfältigen Literaturangaben, verändert sein wird.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler