Bergemann, Hans/Ladwig-Winters, Simone, Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preußen im Nationalsozialismus. Eine rechtstatsächliche Untersuchung. Eine Dokumentation (= Rechtstatsachenforschung). Bundesanzeiger, Köln 2004. 395 S.

 

Das Bundesjustizministerium der Bundesrepublik Deutschland hat den 70. Jahrestag der Verabschiedung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 zum Anlass genommen, eine Untersuchung über das Schicksal der Juristen jüdischer Herkunft in der Zeit des Nationalsozialismus in Auftrag zu geben. Ziel dieser Untersuchung war im Anschluss an Simone Ladwig-Winters 1998 erschienene Dokumentation „Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933“ die systematische Ermittlung der Namen und biographischen Daten der von nationalsozialistischen Zwangsmaßnahmen betroffenen Richter und Staatsanwälte in Preußen, wobei für jeden Betroffenen neben den Umständen der beruflichen Ausgrenzung auch das weitere Schicksal untersucht werden sollte. Ein solcher Gesamtüberblick fehlte bisher abgesehen von Horst Göppingers Werk über Juristen jüdischer Abstammung im „Dritten Reich“ (2. Auflage 1990), dessen biographische Angaben die Verfasser als oft nur kurz und in einigen Fällen unzutreffend einstufen.

 

Der Untersuchungsauftrag wurde aber aus praktischen Gründen eingegrenzt. Zum einen beschränkt sich die Untersuchung – verständlicherweise, aber auch bedauerlicherweise – auf Preußen und damit auf die Bezirke der 13 (von insgesamt 26) Oberlandesgerichte Berlin, Breslau, Celle, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamm, Kassel, Kiel, Köln, Königsberg, Marienwerder, Naumburg und Stettin, in denen rund 75 aller Berufsverbote verhängt wurden, wobei erfreulicherweise die vorliegenden Forschungsergebnisse zu außerpreußischen Gebieten ergänzend in den Anhang aufgenommen sind. Zum andern wurde die Studie auf alle am 30. Januar 1933 fest angestellten Richter, Staatsanwälte und Gerichtsassessoren begrenzt und wurden damit befristet beschäftigte Gerichtsassessoren, Ministerialbeamte und Juristen an Verwaltungsgerichten ausgeschlossen.

 

In ihrer kurzen Einleitung schildern die Verfasser knapp und klar ihre Aufgabe. Deren Erfüllung beruht auf der systematischen Auswertung gedruckter Primärquellen, Archivbestände und Sekundärliteratur. Die einzelnen Schritte der Vorgehensweise werden einleuchtend dargelegt.

 

Der zweite Teil befasst sich mit den Maßnahmen zur beruflichen Ausgrenzung der Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft. Dabei geht es nach terroristischen Übergriffen und Gewaltakten nach der nationalsozialistischen Machtübernahme vom 30. Januar 1933 vor allem um das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und dessen tatsächliche Durchführung sowie um das allgemeine Berufsverbot für jüdische Beamte nach der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 (einschließlich weiterer Berufsverbote in Oberschlesien 1937 und der besonderen Lage der „Mischlinge“). An eine Gesamtübersicht über die Berufsverbote und Zwangsmaßnahmen schließt sich die Untersuchung des weiteren Schicksals der Juristen jüdischer Herkunft nach den Berufsverboten und nach 1945 an, ehe am Ende dieser umfassenden Darstellung die Ergebnisse zusammengefasst werden.

 

Das Schwergewicht des Werkes liegt dann auf dem als dritter Teil gekennzeichneten biographischen Verzeichnis der Richter und Staatsanwälte. Es umfasst die Namen der von Leonhard Adam bis Rudolf Ziffer reichenden 536 ermittelten Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft. Von diesen Opfern nationalsozialistischer Personalpolitik mussten von Juni 1933 bis zum Ende des Jahres 1935 309 (58 Prozent) den Justizdienst verlassen (247 Berufsverbote, 62 vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand und Ähnliches), bis zur Mitte des Jahres 1937 weitere 182 (34 Prozent), während nur 41 als „Mischlinge“ geltende Juristen im Amt verbleiben konnten.

 

Zum weiteren Schicksal im Nationalsozialismus ließen sich für 431 Betroffene (80 Prozent) Angaben ermitteln. Von ihnen kamen 169 (39 Prozent) „ums Leben“, während dem Massenmord 262 Richter und Staatsanwälte entkamen. In Deutschland erlebten 82 Opfer (31 Prozent) das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der 173 Richter und Staatsanwälte durch Flucht oder Auswanderung entgehen konnten.

 

Die Einzelangaben in den so gut wie möglich dokumentierenden Artikeln sind bewegend und erschütternd. Sie zeigen die Menschen mögliche Unmenschlichkeit in ganzem Ausmaß. Sie verdienen daher weiteste Verbreitung.

 

Viele der Opfer sind allgemein so unbekannt wie die meisten nichtjüdischen Juristen auch. Hervorheben lassen sich wegen größerer Bekanntheit vielleicht Adolf Arndt, Gerhard Erdsiek, Walter Erman, Hans Goldschmidt, Ernst Heinitz, Ernst Hirsch, Otto Kahn-Freund, Paul Litten, Otto Loening oder Hermann Mannheim. Das erlittene Unrecht ist aber für alle im Grunde gleich, so dass stellvertretend für alle auch Alfred Wertheim genannt werden kann, dessen Brief vom 26. November 1944 aus Auschwitz an seine Ehefrau im Wortlaut abgedruckt ist.

 

Abgerundet wird die Dokumentation durch ein Abkürzungsverzeichnis, ein Quellenverzeichnis, ein Literaturverzeichnis und ein Orts- und Namensregister. Im Anhang wird die Auswertung der Sekundärliteratur für Gerichte außerhalb Preußens beigefügt, aus der sich Namen weiterer 91 Richter und Staatsanwälte im Justizdienst ergaben, die Zwangsmaßnehmen der Nationalsozialisten ausgesetzt waren. Durch ihre mit der Erstellung der Dokumentation verbundene Mühe haben sich die Verfasser bleibende Verdienste um die nationalsozialistische Unrechtsgeschichte erworben.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler