Seckendorff, Veit Ludwig von, Teutsche Reden und Entwurff von dem allgemeinen oder natürlichen Recht nach Anleitung der Bücher Hugo Grotius’ (1691), hg. v. Vec, Miloš (= Deutsche Neudrucke, Reihe Barock 43). Niemeyer 2006. IV, 623, 83* S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Veit Ludwig von Seckendorff wurde am 20. 12. 1626 in Herzogenaurach in Franken geboren. Nach dem viersemestrigen Studium von Geschichte, Philosophie und Recht an der Universität Straßburg wurde er Rat und Kanzler in Sachsen-Gotha und 1664 in Sachsen-Naumburg-Zeitz. Sein Hauptwerk ist der an Fürsten und Amtsträger gerichtete, christlich idealisierende Teutsche Fürstenstaat (1656), das erfolgreichste Verwaltungslehrbuch seiner Zeit.

 

Miloš Vec ist durch Zeremonialwissenschaft im Fürstenstaat. Studien zur juristischen und politischen Theorie absolutistischer Herrschaftsrepräsentation, 1998 (besprochen von Klaus Richter in ZRG GA 117 [2000]) als Kenner des Fürstenstaats bestens ausgewiesen. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass er Seckendorff einem weiteren Publikum erneut zugänglich macht. Dabei geht es hier um die von Seckendorff zwischen 1660 und 1685 verfassten, in einzigartiger Weise 1686 in einer ersten Auflage und 1692 in einer zweiten, leicht erweiterten Auflage veröffentlichten „teutschen Reden“, von denen zahlreiche Züge bereits im Fürstenstaat vorgezeichnet sind.

 

Wie der Herausgeber in seiner nachgeordneten Einleitung zutreffend hervorhebet, geht es Seckendorff nach Ausweis seines einführenden Diskurses um den Zusammenhang von Zivilisation und Sprachkultur. Die Rede soll den Regenten belehren, die Räte sollen ihre Erkenntnisse dem Fürsten vermitteln. Inhaltlich soll die Rede elegant, aber nicht selbstinszenierend zeremonialisiert sein.

 

Im „Entwurff von dem allgemeinen oder natürlichen Recht nach Anleitung der Bücher Hugonis Grotii“ (403-466) setzt sich Seckendorff abwehrend mit Grotius auseinander. Er lehnt säkulares Naturrecht ab und bekräftigt das ältere christliche Naturrecht. Auch wenn dieser Haltung nicht die Zukunft gehörte, gilt sie doch als eindrucksvolles Zeugnis protestantischer Rechtstheologie des 17. Jahrhunderts.

 

Im Nachwort skizziert der Herausgeber die Biographie Seckendorffs und ordnet dessen Schriften sachgerecht in die Gesamtentwicklung ein. Er sieht im vorgelegten Werk eine wahre Fundgrube für Germanisten, Historiker und Juristen. Diese der Gegenwart vollständig wieder zugänglich zu machen, ist ein nicht geringes Verdienst.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler