Lutheran Reformation and the Law, hg. v. Mäkinen, Virpi (= Studies in Medieval and Reformation Traditions 112). Brill, Leiden 2006. XII, 270 S. ZRG GA 124 (2007) 40. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Christentum ist eine Religion, in der das Recht einen wichtigen Platz einnimmt. Das Recht kommt von Gott, Gott ist das Recht und das Leben des Menschen wird im jüngsten Gericht nach Recht und Unrecht beurteilt. Zwar hat Martin Luther, dem die Anfangsgründe des Rechts aus eigenem Studium bekannt waren, das Verhältnis des Menschen zu Gott neu bestimmt, das Gewicht des Rechts im Leben des Menschen hat er aber nicht grundsätzlich beseitigt.

 

Von daher ist das Verhältnis seiner Reformation zum Recht eine bedeutsame Fragestellung. Sie muss auf allgemeines Interesse im gesamten Christentum stoßen. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass sich in Helsinki acht Forscher, davon die Mehrzahl Theologen, ihrer gemeinsam angenommen haben.

 

Ihre acht, durchweg in Englisch gehaltenen Untersuchungen gliedern sich in drei Teile. Am Beginn steht ein Überblick über die Grundfrage. In ihm setzen sich Heikki Pihlajamäki und Risto Saarinen an Hand neuer Monographien kritisch mit der Annahme Ernst Troeltschs auseinander, dass die Reformation das Recht nur wenig berührt habe.

 

Danach widmet sich Teil 1 in vier Beiträgen dem Verhältnis von Recht, Theologie und Philosophie. Antti Raunio untersucht dabei göttliches und natürliches Recht bei Luther und Melanchthon, Antti Raunio und Virpi Mäkinen behandeln Recht und Herrschaft in Luthers Gedankenwelt und dem mittelalterlichen Hintergrund, Pekka Kärkkäinen und Reijo Työrinoja die nominalistische Psychologie und die Grenzen des kanonischen Rechts im spätmittelalterlichen Erfurt sowie die Communio sanctorum. Gemeinsames Kennzeichen ist dabei der Zugriff auf das Recht von Seiten der Theologen.

 

Teil zwei geht stärker auf bestimmte Auswirkungen des Rechts ein. Mia Korpiola erforscht das lutherische Eherecht in Schweden zwischen 1520 und 1600. Heikki Pihlajamäki widmet sich den Auswirkungen auf das Strafrecht und Kaarlo Arffmann nimmt aus historischer und juristischer Sicht die lutherische Reform des Poor Belief in den Blick.

 

Am Ende bietet der mit einem Bild des Lex Dei und schwedisches Recht gleichmäßig haltenden Königs Gustaf Vasa geschmückte Band einen schönen Überblick über die verwendeten Quellen und die benutzte Literatur. Verzeichnisse der Personen und Sachen runden das interessante Werk ab. Möge der gelungene Anstoß aus dem hohen Norden Untersuchungen über das Verhältnis von Reformation und Recht allgemein beflügeln, was durch eine kurze deutsche Zusammenfassung möglicherweise erleichtert hätte werden können.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler