Jahntz, Katharina, Privilegierte Handelscompagnien in Brandenburg und Preußen. Ein Beitrag zur Geschichte des Gesellschaftsrechts (= Schriften zur Rechtsgeschichte 127). Duncker & Humblot, Berlin 2006. 222 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Tilman Repgen betreute, „in einer wunderbaren Zeit am Lehrstuhl“ entstandene Dissertation der Verfasserin. Sie widmet sich einem interessanten Gegenstand. Angesichts der überragenden weltweiten Bedeutungen der Handelsgesellschaften verdienen ihre Anfänge stets besonderes Interesse.

 

In der Einleitung beschreibt die Verfasserin ihre Ziele. Danach stellt ihre Dissertation den Versuch dar, an Hand der verfügbaren Quellen das Recht der privilegierten Handelscompagnien des 17. und 18. Jahrhunderts als eines Vorläufers der Aktiengesellschaft nachzuvollziehen. Dabei soll gerade die für Brandenburg und Preußen noch bestehende Lücke in der Literatur geschlossen werden, wobei mangels Masse die Rechtsprechung weitestgehend unberücksichtigt bleiben muss.

 

Im ersten ihrer drei Kapitel untersucht die Verfasserin die Octrois und Satzungen der 21 Handelscompagnien ihres Bereichs. Dabei geht es um die Brandenburgisch-Ostindische Compagnie (1651), die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie (1682), die Brandenburgisch-Amerikanische Compagnie (1688), die Brandenburgisch-Afrikanisch-Amerikanische Compagnie (1692), die Ostindische Compagnie (1684, 1687, 1729, 1744, 1746-1749, 1765), die Orientalische Handlungscompagnie (1734), die Königlich-Preußisch Asiatische Handlungs-Compagnie (1750), die Asiatische Handlungs-Compagnie (1750), die Bengalische Handlungs-Compagnie (1753), die Asiatische Compagnie (1794), die Levante-Compagnie (1765), die Assekuranz-Compagnie (1765), die Emder Heringsfischerei-Gesellschaft (1769), die Getreidehandelscompagnie zu Stettin, die Getreidehandelscompagnie zu Magdeburg (1770) und die Seehandlungscompagnie (1772), während die preußisch-königliche Giro- und Lehnbank (1765) als Staatseinrichtung ausgeschlossen bleibt. Nach Betrachtung der Gründung und Auflösung, des Kapitals und der Beteiligungsformen, der Organisation und Leitung sowie sonstiger Regelungen gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass die privilegierten Handelscompagnien zwar rechtsfähige juristisch relevante Einheiten waren, aber nicht als juristische Personen bezeichnet werden können.

 

Das zweite Kapitel behandelt die rechtswissenschaftliche Literatur zu den Handelscompagnien. Dabei zeigt sich, dass die Handelscompagnien in der Rechtswissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts nur oberflächlich einbezogen wurden und die Aktie allgemein als Obligation angesehen wurde. Demzufolge deckt sich das aus der Literatur gewonnene Bild nur teilweise mit den aus den Octrois selbst ermittelten Verhältnissen.

 

Die Gesetzgebung schließlich fällt für den Untersuchungszeitraum weitgehend aus. Eine allgemeine gesetzliche Regelung der privilegierten Handelscompagnien unterblieb in Brandenburg und Preußen wie auch anderswo. Die frühesten Ansätze finden sich erst in der Allgemeinen Gerichtsordnung von 1793 und dann im Allgemeinen Landrecht von 1794.

 

Am Ende fasst die Verfasserin ihre einleuchtenden Ergebnisse kurz zusammen. Dabei weist sie besonders auch darauf hin, dass die untersuchten Handelscompagnien wirtschaftlich nur mäßig erfolgreich, häufiger sogar fast völlig erfolglos waren. Weil sich in ihnen aber die Einrichtung der Aktie entwickelte, sind sie für die späteren Verlauf doch von ziemlicher Bedeutung.

 

Im Anhang dokumentiert die Verfasserin ihre Compagnien und weist die verwendeten Quellen und Literaturwerke nach. Ein kurzes Sachwortverzeichnis bietet einen Überblick über Subjekte und Objekte. Insgesamt eine einleuchtende Bilanz der räumlich-zeitlich eingegrenzten Frühgeschichte einer bedeutenden Privatrechtsinstitution, auf die jeder zurückgreifen kann, der sich für die Geschichte des Gesellschaftsrechts interessiert.

 

Innsbruck                                                                                                                              Gerhard Köbler