Die Viten Gottfrieds von Cappenberg, hg. v. Niemeyer, Gerlinde/Ehlers-Kisseler, Ingrid unter Mitwirkung von Lukas, Veronika (= Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 74). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2005. VIII, 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der um 1096 geborene Graf Gottfried von Cappenberg (nördlich Lünens im Bistum Münster) entwickelte in guter Kenntnis des Klosters Hirsau bereits 1118 Pläne eines Klostereintritts. Zusammen mit seinem Brunder Otto legte er sie wohl aus Reue über seine Beteiligung am Brand Münsters 1121 Otto von Xanten vor und übertrug dessen Orden alle Güter des Geschlechts. 1122 wurde Cappenberg das erste deutsche Stift der Prämonstratenser, in deren Orden der Graf mit seiner Frau und seinen Geschwistern nach dem Tod seines dies ablehnenden Schwiegervaters Friedrich von Arnsberg 1125 eintrat.

 

Bereits am 13. Januar 1127 verstarb er. Mit ihm erloschen die Grafen von Cappenberg. Niemals von Amts wegen heilig gesprochen, gilt er wohl wegen seiner kirchlichen Verehrung bei Münsteranern und Prämonstratensern dem Lexikon des Mittelalters als Heiliger.

 

Die Edition seiner Viten geht auf einen 1958 unter Herbert Grundmann gefassten Beschluss der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae Historica zurück, auf Grund dessen Grundmanns Schülerin Gerlinde Niemeyer mit dieser Aufgabe betraut wurde. Krankheiten verhinderten eine frühere Verwirklichung dieses Planes. Die schließliche Vollendung ist den Mitherausgebern zu verdanken.

 

Die ältere, durch drei Handschriften überlieferte, große Glaubwürdigkeit verdienende Vita ist wohl in Cappenberg um die Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden. Vermutlich ihr unbekannter Verfasser schuf vielleicht für festliche Gelegenheiten auch ein 394 Zeilen umfassendes metrisches Lobgedicht. Wohl einige Jahrzehnte später stellte ein Cappenberger Prämonstratenser die ebenfalls durch drei ältere Handschriften bezeugte jüngere, keine zusätzlichen Tatsachen bezeugende Vita zusammen.

 

In der Einleitung werden auf rund 100 Seiten alle mit den Viten zusammenhängenden Fragen sorgfältig erörtert. Es folgt die ähnlich umfangreiche Edition. Den Beschluss bilden ein umfangreiches Verzeichnis der Quellen und ein Register der Wörter und Namen, welches zwar iudicium, iustitia und lex, nicht aber ius bezeugen kann.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler