Die Bibliothek Konrad Peutingers. Edition der historischen Kataloge und Rekonstruktion der Bestände. Band 2 Die autographen Kataloge Peutingers. Der juristische Bibliotheksteil, bearb. v. Künast, Hans-Jörg/Zäh, Helmut in Verbindung mit Goerlitz, Uta/Petersen, Christoph (= Studia Augustana 14). Niemeyer, Tübingen VIII, 419 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der aus einer angesehenen Kaufmannsfamilie Augsburgs stammende, am 14. 10. 1465 geborene, nach Studien des Rechts in Bologna und Padua dort zum Doktor beider Rechte promovierte Konrad Peutinger wurde 1493 im Alter von 28 Jahren Syndikus und 1497 Stadtschreiber seiner Heimatstadt. Er ist einer der führenden Humanisten. Im Laufe seines Lebens sammelte er eine für die damaligen Verhältnisse außergewöhnlich große Bibliothek, die seit 1995 Gegenstand besonderer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderter wissenschaftlicher Forschung ist.

 

Zum Ende der Förderung konnte 2003 der nichtjuristische Bibliotheksteil (mit etwa 750 Bänden) in einem mehr als 750 Seiten umfassenden ersten Band der autographen Kataloge beschrieben werden, wobei auch über die Gesamtanlage Rechenschaft gelegt werden konnte. Wenig später folgt jetzt der zweite Band. Er betrifft den juristischen Bibliotheksteil.

 

Zu Beginn führen die Bearbeiter in die Fragestellung ein und weisen darauf hin, dass damit die beiden von Peutinger selbst geschriebenen Kataloge vollständig ediert sind. Da aber von einst fünf Katalogen nur zwei überliefert seien, sei nur knapp die Hälfte der einst rund 2200 Bände mit annähernd 6000 sicher nachweisbaren Titeln dort aufgeführt und damit in ihrer ursprünglichen Aufstellung rekonstruierbar. Die zweite Hälfte der Bücher verzeichne nur ein 50 Jahre nach dem Tod Peutingers (1547) und nach einer durch die Söhne wesentlich veränderten Aufstellung erstelltes Inventar des Nachlasses, dessen Veröffentlichung in Band 3 erfolgen solle.

 

Inhaltlich erfasst der zweite Band die separat in einem anderen Zimmer seines Hauses untergebrachte juristische Arbeitsbibliothek einschließlich rund zwanziger Handschriftenbände. Allerdings ist der betreffende Katalog nicht vollständig. Neben Werken; die für Peutinger im Hinblick auf seine Arbeit anscheinend von untergeordneter Bedeutung waren, fehlen vor allem die laufend benutzten Textausgaben der grundlegenden römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Quellen, die unter den Sammelbegriffen Corpus iuris civilis und Corpus iuris canonici zusammengefasst werden.

 

Der vorliegende Band umfasst insgesamt 269 Bände mit 769 bibliographischen Einheiten, von denen sich 100 komplette Bände (37 Prozent) und einige Teile von Sammelbänden noch nachweisen lassen. Die Bearbeiter berichten über die dürftige Quellenlage zur Geschichte der Bibliothek, über die Kataloge und das Nachlassinventar und geben Hinweise zur Edition, zur Titelaufnahme und zur Beschreibung sowie Verzeichnisse der Abbildungen, der abgekürzt zitierten Literatur und der Siglen. Danach behandeln sie den Katalog II von 1523 und den Katalog I (um 1515) sehr sorgfältig in allen Einzelheiten und eröffnen damit jedem an Peutinger und seiner Zeit Interessierten ein durch 23 Abbildungen, Anhang und verschiedene Register bereichertes wertvolles Forschungsinstrument.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler