Köbler, Gerhard, Deutsche Rechtsgeschichte. Ein systematischer Grundriss der geschichtlichen Grundlagen des deutschen Rechts von den Indogermanen bis zur Gegenwart, 6. Aufl. Vahlen, München 2005. XIII, 308 S.

 

Vor bald 500 Jahren wurde in Frankreich die erste historia iuris als eigenes Buch veröffentlich. Mit dem Ursprung des deutschen Recht hat sich dann einige Zeit später Hermann Conring als erster beschäftigt (De origine iuris Germanici, 1643). In die deutsche Sprache gewendet hat die Rechtsgeschichte vor allem Karl Friedrich Eichhorn (Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, 1808).

 

Hauptsächlich Savignys Unterscheidung einer historischen Rechtsschule von allem anderen Unhistorischen hat in der Folge bewirkt, dass der geschichtliche Rechtsstoff grundlegender Bestandteil der rechtswissenschaftlichen Ausbildung geworden ist. Seitdem sind zahlreiche rechtsgeschichtliche Darstellungen erschienen. Sie sind im Einzelnen geprägt von individuellen Überlegungen zu Stoffumgang und Darstellungsart.

 

Dabei hat die wachsende Bedeutung der Rechtsgeschichte, des Rechts überhaupt und des Interesses an einer akademischen Ausbildung seit dem 19. Jahrhundert nicht nur eine Vermehrung der Studierenden, der Universitäten und der Professoren zur Folge gehabt, sondern zugleich auch eine Vertiefung und Erweiterung des Stoffes ins zunehmend Unübersehbare. Dementsprechend sind die ja nicht nur der Lehre, sondern auch der Forschung dienenden Gesamtdarstellungen umfangreicher geworden und haben sich in sich differenziert. Deswegen stehen sich in der Gegenwart zahlreiche Darstellungen zu römischer Rechtsgeschichte, kirchlicher Rechtsgeschichte, deutscher Rechtsgeschichte, europäischer Rechtsgeschichte einerseits oder zur Verfassungsgeschichte, Strafrechtsgeschichte oder Privatrechtsgeschichte andererseits oder auch die durch Bilder veranschaulichte, die durch Quellentexte bereicherte und die exemplarische, auf Einzelvertiefungen ausgerichtete Rechtsgeschichte gegenüber.

 

Demgegenüber versucht diese Rechtsgeschichte in Anerkennung des den Studierenden für dieses zunehmend in seinem universitären Bestand gefährdete, für das Verständnis von Entwicklung und Zusammenhang aber wesentliche Fach zur Verfügung stehenden Zeitrahmens seit ihrer ersten Auflage die Zusammenfassung des gesamten, für den deutschen Sprachraum bedeutsamen rechtshistorischen Wissens von den ältesten Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart. Da dies auf beschränktem Raum nicht in allen Einzelheiten möglich ist, kann sie nur Grundzüge bieten. Dies geschieht unter Berücksichtigung moderner Systematik, weil der gegenwärtige Leser in dieser Richtung ausgebildet wird und bleibt.

 

Die sechste Auflage bringt das Werk auf den gegenwärtigen Wissensstand. Satztechnisch sind innerhalb des damit für alle Studierenden gebotenen Grundwissens die wichtigsten Gegebenheiten besonders hervorgehoben. Eine Zeittafel mit den hundert bedeutsamsten rechtsgeschichtlichen Daten und ein etwa zweitausend Einträge ausmachendes Register erschließen dem Benutzer den Inhalt zeitlich wie alphabetisch.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler