Hattenhauer, Hans, Sigillum facultatis juridicae. Siegel juristischer Fakultäten im deutschen Sprachraum, Graphik Orlowski, Lutz (= C. F. Müller Wissenschaft). C. F. Müller, Heidelberg 2005. XI, 103 S.

 

Juristen gibt es nicht ohne juristische Fakultäten. Juristische Fakultäten sind nach Savigny Fiktionen, nach Gierke soziale Organismen. Sie streben nach Sichbarmachung ihrer Unsichtbarkeit und deswegen auch nach äußeren Zeichen ihrer inneren Autorität.

 

Als kleines Bildnis hat sich dabei das Siegel durchgesetzt. Es vertritt auf Untergründen die Person. Ohne großen Aufwand sichert es weitreichend.

 

Hans Hattenhauer hat sich um Symbole bereits vielfach verdient gemacht. Nun stellt er als sphragistischer Laie, weitgehend auf die Sammlungen Hagelgans’(Orbis litteratus academicus 1737) und Siebmacher-Gritzners (1906) zurückgreifend, einzelne interessante Stücke zur Veranschaulichung vor. Vollständigkeit oder Vollkommenheit strebt er nicht an.

 

In diesem Zusammenhang bietet er als erstes eine einfache, chronologische geordnete Übersicht über Universitäten und juristische Fakultäten im deutschen Sprachraum, die von Prag (1348) bis Potsdam (1991) reicht und 72 Namen umfasst. Danach unterrichtet er sachverständig allgemein über die Siegel der juristischen Fakultäten. Im besonderen Teil bildet er die Siegel 48 ausgewählter juristischer Fakultäten von Prag bis Passau mit sachverständiger Hilfe ab.

 

Da das Siegel die Person verkörpert, ist jedes Siegel notwendigerweise individuell. Dennoch kehren einzelne Elemente wie Schwert und Waage immer wieder. Möge es den Fakultäten mehr denn je gelingen, die in solchen Zeichen der Allgemeinheit gegenüber kundgetanen Verheißungen auch wirklich zu erfüllen und Werte nicht nur zu fordern, sondern unter Verzicht auf Korruption auch zu bieten.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler