Ureña y Smenjaud, Rafael, La legislación gótico-hispana (Leges antiquiores – Liber iudiciorum). Estudio crítico, hg. v. Petit, Carlos. Urgoiti editores, Pamplona 2003. CLXXIV, 519 S.

 

Urgoiti editores haben sich eine Sammlung repräsentativer Geschichtswerke Spaniens von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum letzten Viertel des 20. Jahrhunderts zum Ziel gesetzt. Sie umfasst, wie die Colección Historiadores übersichtlich zeigt, 41 Arbeiten aus den unterschiedlichsten historischen Fachgebieten (z. B. Hugo Obermaier y Grad, El hombre prehistórico y los origines de la humanidad, Adolf Schulten, Historia de Numancia) und den verschiedensten politischen Blickwinkeln (falangistisch, sozialistisch, liberal oder anarchistisch). Der älteste Autor ist 1792 geboren (Marqués de Miraflores bzw. Manuel Pando y Fernández de Pinedo), der jüngste 1911 (José Antonio Maravall Casesnoves).

 

Alle Bände sind gleichmäßig aufgebaut. Am Beginn steht eine wissenschaftliche Einführung des jeweiligen Bandherausgebers. Dem folgt eine möglichst vollständige Bibliographie. Daran schließt sich die Ausgabe meist eines des bedeutendsten Werke des Autors an, die durch moderne Register erschlossen wird.

 

Die Rechtsgeschichte wird in dieses große Vorhaben einbezogen durch Carlos Petit, der sich als einer der besten Kenner der älteren spanischen Rechtsgeschichte mit Rafael de Ureña befasst. In Valladolid am 3. Februar 1852 geboren wurde Ureña stark von Rudolf von Ihering, der deutschen historischen Rechtsschule und von Herbert Spencers Evolutionismus beeinflusst. Nach Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Valladolid, Granada und Madrid wurde er Professor für Rechtsgeschichte der Estudios Superiores des Ateneo de Madrid und vertrat unter anderem Spanien vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag.

 

Einfühlsam ordnet der Herausgeber seinen Autor in die spanische Wissenschaftsgeschichte ein. Als besonders bedeutsame Werke hebt er die Observaciones acerca del desenvolvimiento de los estudios de Historia del Derecho Español (1906), die Historia de la Literatura jurídica española (1906), die Obras del Maestro Jacobo de las Leyes, jurisconsulto del siglo XIII (1924) und die kritische, posthum erschienene Edition des Fuero de Cuenca (1935). Detailliert listet die Bibliographie die 1872 beginnenden und bis zum  20. Mai 1930 fortgeführten weiteren Untersuchungen auf.

 

Die Edition zeigt dann die sorgfältige Auseinandersetzung Urenas mit der am Ende des Jahres 1902 von Karl Zeumer vorgelegten Ausgabe der Leges Visigothorum in den Monumenta Germaniae Historica. Sie sind für die Legesforschung von beachtlicher Bedeutung. Deshalb verdient die kritische Ausgabe durch Carlos Petit auch rund hundert Jahre nach ihrem ersten Erscheinen besonderen Dank.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler