Rühling, Michael, Das Ladenschlussgesetz vom 28. November 1956. Vorgeschichte, Entstehung des Gesetzes und weitere Entwicklung (= Rechtshistorische Reihe 281). Lang, Frankfurt am Main 2003. 314 S.

 

Die Arbeit ist die in Kiel angenommene, von Werner Schubert geförderte Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich chronologisch in vier ungleichgewichtige Teile. Das Schwergewicht liegt auf dem zweiten Teil.

 

Der Ladenschluss, so beginnt die kurze Einführung überzeugend, ist so alt wie der Laden selbst. Allerdings haben sich die hinter ihm stehenden Gründe gewandelt. Ging es zunächst um die Gewährleistung der ungestörten christlichen Gottesdienstfeier, sollte seit dem 19. Jahrhundert der Ladenschluss dem Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßiger Inanspruchnahme durch die Arbeitgeber dienen.

 

Der knappe erste Teil setzt in frühchristlicher Zeit ein, in welcher der Brief des Barnabas (Apost. 15) und der Brief des Plinius an Kaiser Trojan (!) die Feier des Sonntags als allgemeine christliche Sitte voraussetzen. Sonntagsruhe bestimmt gesetzlich erstmals Kaiser Konstantin am 7. März 321. Die Verlagerung des Handels vom Markt in den festen Laden erfolgt vom 13. bis zum 15. Jahrhundert, weshalb in Goslar bereits 1281 eine Krämerordnung vorschreibt, dass an Sonntagen Waren nur aus der hintersten Tür verkauft werden dürfen.

 

Nach den Regelungen der Gewebeordnung (!) von 1869, der Gewerbeordnung des Deutschen Reiches, den Regelungen während der Weimarer Republik und den Regelungen während des Nationalsozialismus wendet sich der Verfasser im zweiten Kapitel außerordentlich ausführlich dem Ladenschlussgesetz vom 28. November zu. Dabei zeigt er unter sorgfältiger Auswertung zahlreicher Quellen ganz detailliert den Gang der Gesetzgebung. Sehr deutlich wird die Beeinflussung durch als Vertreter von Interessenverbänden tätige Abgeordnete, die freilich im Ergebnis nicht mehr als einen Kompromiss bewirkt.

 

Im dritten Teil geht der Verfasser auf die verschiedenen Änderungen bis 1969 ein. In wenigen Seiten schließt er die weiteren Gesetzesänderungen seit 1969 im Überblick an und versucht einen Ausblick auf die vermutlich noch bevorstehende Weiterentwicklung. In sechs Anhängen gibt die gelungene Arbeit einzelne Quellen im Wortlaut wieder.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler