Jendorff, Alexander, Verwandte, Teilhaber und Dienstleute. Herrschaftliche Funktionsträger im Erzstift Mainz 1514 bis 1647 (= Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 18). Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde, Marburg 2003. X, 398 S. 3 Abb., 1 Faltplan, CD-Rom Register, Karte.

 

Die vorliegende Veröffentlichung ist ein „Kind“ der Gießener Dissertation des Verfassers[1], denn sie „beruht auf dem Material“, das er für seine Doktorarbeit gesammelt hat (S. IX). Davon ausgehend soll die Arbeit als „prosopographische Studie“ die Forschung zur Kurmainzer Staatlichkeit unterstützen (S. 15), wobei der Autor „in drei Ebenen“ vorgeht: „In einem ersten Schritt wird nach der Genese und Systemik des territorialen Gesamtsystems gefragt, im zweiten Schritt werden die analysierten abstrakten Strukturen sachlich und chronologisch an der Personengeschichte konkretisiert und im dritten Schritt wird die Datenbasis offengelegt“ (S. 21). Die einleitenden Studien zu „Genese und Systemik Mainzer Territorialstaatlichkeit im 16. und 17. Jahrhundert“ (S. 23-85) und zu den „Funktionsträgern kurfürstlicher Herrschaft“ (S. 87-161) kommen zu durchaus interessanten Ergebnissen, fußen aber zum wenigsten auf dem systematischen „Ämter- und Dienerverzeichnis“ (S. 163-339). Dafür ist dessen Quellengrundlage zu schmal und zu lückenhaft (vgl. S. 18ff.), woraus sich zwangsläufig auch die systematische Anordnung der Listen ergab: Für ein alphabetisches „Dienerbuch“ ergänzt durch eine „systematische Zusammenstellung“, wie es Franz Gundlach für Hessen vorgelegt hat[2], reicht das Material bei weitem nicht aus.

 

Das „Ämter- und Dienerverzeichnis“ enthält im wesentlichen die Bestallungen, soweit solche erhalten sind. Die Rubrik „Einstellung“ nennt allerdings manchmal stattdessen das Datum einer mehr oder weniger zufälligen Erwähnung, z. B. bei dem Amtmann zu Amöneburg Philipp v. Dürn (S. 228f. Nr. 2) „1520“ und als Quelle „Gudenus, Codex 1, 986“. Im 1. Band des Codex diplomaticus von Valentin Ferdinand v. Gudenus (Göttingen 1743) findet sich auf S. 999 (nicht 986) folgender Eintrag: „Philipp. de Düren: der Zeit Amptmann zu Ameneb. Occ. 1520 Lunae p. Luciae.“ Occ. = Occurit heißt: Er begegnet, er kommt vor; und zwar Montag nach Lucie, d. h. am 13. Dezember 1520. Philipp v. Dürn ist allerdings nicht der erste Amöneburger Amtmann im Bearbeitungszeitraum. Vor ihm notiert Gudenus (a. a. O.): „Anno 1516 Elector ALBERTVS & Rudolfus de Schwallbach conferunt Rationes von der Ambtmannschafft wegen zu Ameneburg: ut ergo tertium huic Praefecturae admotus videatur.“ Zur dritten Amöneburger Amtszeit des Rudolf v. Schwalbach erfährt man weiteres bei Alfred Schneider[3], den Jendorff nicht kennt; danach kommt Rudolf v. Schwalbach schon am 4. Juli 1513 in den Akten als Amtmann in Amöneburg vor[4], ebenso im Ehevertrag vom 18. Dezember 1505 für seine Tochter Katharina mit Ebert Schenk zu Schweinsberg[5]. Das ist eine auch für die Prosopographie der Mainzer Beamtenschaft nicht uninteressante Nachricht, denn Ebert Schenk, Sohn des mainzischen Amtmanns zu Amöneburg von 1488 bis 1491 Eberhard Schenk zu Schweinsberg (der auch in hessischen Diensten stand) und Schwiegersohn von dessen Amöneburger Amtsnachfolger Rudolf v. Schwalbach, wird 1517 hessischer Amtmann in Homberg an der Ohm, 1518 in Bonames, begleitet Landgraf Philipp 1521 auf den Wormser Reichstag und wird 1526 zum Amtmann in Rüsselsheim auf Lebenszeit bestellt[6]. Zurück zu Rudolf v. Schwalbachs Amtsnachfolger Philipp v. Dürn. Schneider nennt ihn schon für 1518 Mai 27, und Gudenus berichtet: „Rationes gesti Officii redduntur a Vidua 1524.“ Demnach war Philipp v. Dürn 1524 tot, und laut Schneider kommt schon am 21. November 1522 Bastian Forstmeister als Amtmann zu Amöneburg vor; Albrecht von Brandenburg nennt ihn „unser amptman zu Ameneburg und lieber getreuer Bastian Forstmeister“ und erwähnt dessen Amtshandlungen um Johannes baptista (24. Juni 1522)[7]. Diesen Amöneburger Amtmann kennt Jendorff ebenfalls nicht. Und bei ihm fehlen im folgenden auch die bei Gudenus (und Schneider) genannten Amöneburger Amtleute Wilhelm Balthasar v. Schlitz gen. Görtz (1609/10), Heinrich Reinhard v. Buseck (1636-1638) und Christoph Ernst v. Plettenberg (1639-1646).

 

Über geistliche Kommissare auf dem Eichsfeld (S. 304f. Nr. 10) und zu Fritzlar (ebd. Nr. 21-28) findet sich weiteres Material bei Karl E. Demandt[8] und Theodor Niederquell[9]. Bei den Räten und Dienern von Haus aus wäre es interessant zu erfahren, ob es sich bei dem 1553 bestallten Philipp Schenk zu Schweinsberg (S. 208f. Nr. 288) um den späteren (seit 1556) hennebergischen Rat und Amtmann zu Kaltennordheim, Wasungen und im Sande[10] handelt. Das könnte nämlich zu dem passen, was Jendorff (S. 60f.) über die „Integration des Mainzer Politiksystems mit der territorialstaatlichen Außenwelt“ sagt.

 

Die angeführten Beispiele sind sicher nicht repräsentativ. Aber sie machen doch deutlich, daß das vorliegende „Ämter- und Dienerverzeichnis“ für Kurmainz erst ein Anfang ist. Eine richtiges Dienerbuch im Sinne von Gundlach (wie Anm. 2) oder Demandt (wie Anm. 6) kann es nicht ersetzen.

 

Marburg                                                                                             Wilhelm A. Eckhardt



[1] Reformatio catholica. Gesellschaftliche Handlungsspielräume kirchlichen Wandels im Erzstift Mainz 1514 – 1630 (= Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 142), Münster 2000.

[2]    Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck = VHKH 16), Band 3: Dienerbuch, Marburg 1930.

[3]    Stadt und Amt Amöneburg. Beiträge zur Geschichte der kurmainzischen Besitzungen im Raume Oberhessen, 2. Aufl., Marburg 1989, hier S. 263.

[4] Erich Klibansky, Die topographische Entwicklung der kurmainzischen Ämter in Hessen (= Marburger Studien zur älteren deutschen Geschichte I 1), Marburg 1925, S. 30 Anm. 187.

[5] Staatsarchiv Marburg, Urkunden Schenck zu Schweinsberg Samtarchiv.

[6] Karl E. Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts (= VHKH 42), Marburg 1981, S. 740f. Nr. 2626. Zu Eberts Vater Eberhard vgl. ebd. Nr. 2625.

[7] Staatsarchiv Marburg, Bestand 3 (Politisches Archiv Landgraf Philipps) Nr. 2107, Bl. 6ff.

[8] Das Chorherrenstift St. Peter zu Fritzlar. Quellen und Studien zu seiner mittelalterlichen Gestalt und Geschichte (= VHKH 49), Marburg 1985, S. 755f. (Konrad Schrendeisen 1510-1521), S. 763f. (Konrad Steinwart 1506-1524).

[9] Die Kanoniker des Petersstifts in Fritzlar 1519-1803 (= VHKH 41), Marburg 1980, S. 128 (Jodokus v. Heydwolff), S. 129 (Rudolf v. Hiddesen), S. 155 (Kaspar v. Mansbach 1536), S. 164 (Engelhard v. Niehausen), S. 177 (Konrad Schenk zu Schweinsberg), S. 181f. (Konrad Schrendeisen), S. 185 (Konrad Siebel) und S. 190 (Konrad Steinwart).

[10] Zu ihm vgl. Wilhelm A. Eckhardt, Miszellen und Vorträge (Beiträge zur hessischen Geschichte 10), Marburg 1995, S. 78ff.