Ebel, Friedrich, Unseren fruntlichen grus zuvor. Deutsches Recht des Mittelalters im mittel- und ostdeutschen Raum. Kleine Schriften, hg. v. Fijal, Andreas/Leuchte, Hans-Jörg/Schiewer Hans-Jochen. Böhlau, Köln 2004. VIII, 515 S. 1 Bild.

 

Friedrich Ebel, der wohl beste Kenner des Magdeburger Rechts und seiner vielfältigen Verflechtungen, hat seinen 60. Geburtstag  vollendet. Nicht ausdrücklich erwähnt, aber vermutlich aus diesem Anlaß haben seine bewährten Mitstreiter die von ihm seit 1976 erschienenen 20 Aufsätze zum Problemkreis des Magdeburger Rechts als „Kleine Schriften“ an einer Stelle und damit leicht erreichbar zusammengefaßt, ergänzt durch eine Erstveröffentlichung Ebels unter dem Titel: Des spreke wy vor eyn recht – Versuch über das Recht der Magdeburger Schöppen. Da der Inhalt der schon veröffentlichten Beiträge, die den Gang der Forschung dokumentieren und es ermöglichen (sollen), die Erkenntnisfortschritte der letzten Jahrzehnte nachzuvollziehen, inzwischen in die rechtshistorische Wissenschaft eingegangen ist, soll nur die, mit Anhang etwa 90 Seiten umfassende Erstveröffentlichung Ebels Gegenstand der Besprechung sein. Doch zunächst soll den Herausgebern die verdiente Anerkennung gezollt werden. Neben der fachgerechten Auswahl der einzelnen Aufsätze für den schön ausgestatteten Band haben sie im Bereich der Anmerkungen und bibliographischen Angaben behutsam technische Vereinheitlichungen vorgenommen. Wichtig ist auch die Liste mit den Nachweisen der Erstveröffentlichungsorte. Ihnen ist für alles sehr zu danken.

 

Die hier mit aufgenommene neue Veröffentlichung Ebels besteht aus vier etwas allzu stark untergliederten Abschnitten. In ihnen faßt Ebel alles zusammen, was zu dem großen Problemkreis Magdeburger Recht als Kaufmanns- und Siedlungsrecht des Binnenlandes, als Recht des Magdeburger Rechtskreises und als Recht des Magdeburger Schöppenstuhls zu sagen ist: Entstehung und Quellen des Magdeburger Rechts, seine Beziehungen zum Landrecht des Sachsenspiegels sowie zum gelehrten, insbesondere zum kirchlichen Recht, die weite räumliche  Ausbreitung dieses Rechts, der Rechtszug nach Magdeburg als der Mutterstadt eines Rechtskreises sowie Entstehung, Aufbau und Entwicklung des Magdeburger Schöppenstuhls, sein Privatrecht und sein materielles Strafrecht usw. Hierüber hat Ebel viele Jahre mit Akribie geforscht und ediert, wofür ihm im Jahre 2003 mit Recht der Eike-von-Repgow-Preis von der Stadt und von der Universität Magdeburg verliehen wurde, und er trägt nun in diesem Beitrag seine wissenschaftlichen Ergebnisse zusammen. In einem Anhang stellt er ferner eine Liste der Männer auf, die das Schöppenamt in Magdeburg bekleidet haben. Die daraus entstandene Abhandlung bezeichnet er selber als einen Versuch. Mir drängt sich der Gedanke auf, daß dieser eindrucksvolle Versuch Ebels schon als ein Entwurf für eine (geplante ?) größere Gesamtdarstellung angesehen werden kann, zu der man ihn sehr ermutigen sollte.

 

Halle a. d. Saale                                                                                             Rolf Lieberwirth