Brommer, Peter, Die Ämter Kurtriers. Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner. Edition des sogenannten Feuerbuchs von 1564 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 106). Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 2003. 678 S., 24 Karten.

 

Zur Erledigung der großen Schuldenlast kam es bereits am Beginn der Neuzeit für die Landesherren auf eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse in ihren Ländern an. Deshalb forderte beispielsweise Erzbischof Johann II. von Trier am 8. Juli 1498 Amtmänner und Kellner zur Vorlage einer Beschreibung und Aufzeichnung auf, in der Flecken, Dörfer, Höfe und Mühlen sowie die Zahl der Feuerstellen aufgeführt sein sollten. Dieses Feuerbuch ist allerdings, ebenso wie ein wohl 1548 erstelltes Werk, nur zu einem kleinen Teil überliefert.

 

Dagegen ist vollständig erhalten ein von Erzbischof Johann VI. mit Schreiben vom 20. Juli 1563 in die Wege geleitetes klares Verzeichnis. Es besteht aus Antworten auf acht an alle kurtrierischen Ämter gerichteten Fragen. Die Antworten der vom Herausgeber dem Leser durch Ausschnitte früher Karten  anschaulich gemachten Ämter Hammerstein, Bergpflege, Montabaur, Balduinstein, Boppard, Gallscheider, Gericht, Oberwesel, Münstermaifeld, Mayen, Cochem-Ulmen, Wittlich, Udenesch, Daun, Manderscheid, Kyllburg, Welschbillig, Schmidtburg, Hunolstein, Baldenau, Baldeneck, Pfalzel, Grimburg, Saarburg und St. Wendel stellte die kurfürstliche Kanzlei zu einem Feuerbuch zusammen, dem 1684, 1776 und 1777 bis 1787 weitere Feuerbücher folgen.

 

Der Herausgeber, Archivdirektor am Landeshauptstaatsarchiv Koblenz, beschreibt in seiner hilfreichen Einleitung zunächst die Überlieferung in einem Band und einer Abschrift des 17. Jahrhunderts. Danach geht er auf das Verfahren der Befragung ein. In einer Tabelle stellt er die Zahl der Feuerstellen und Untertanen und die an vier Terminen gezahlte Landsteuer sowie die Türkensteuer übersichtlich dar.

 

Die Edition, ein langjähriges Produkt seiner Freizeit, folgt buchstabengetreu der Ausfertigung. Die Kommentierung versucht, die Aussagen in den Berichten der einzelnen Ämter quellenmäßig zu belegen. Zahlreiche weitere Hinweise erschließen den Band ebenso vorteilhaft wie ein Orts-, Personen- und Sachindex.

 

Durch die querschnittsartigen Berichte bietet die Quelle einen beispielhaften Einblick in die frühneuzeitliche Verwaltungspraxis (Kurtriers). Klarer als vieles andere bildet sie die alltägliche Rechtswirklichkeit ab. Dadurch wird Landesherrschaft der frühen Neuzeit vorzüglich konkretisiert.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler