Reichskammergericht, Köln, Band 3, Nr. 1233–1677 (N–S), bearb. v. Kordes, Matthias (= Inventar der Akten des Reichskammergerichts 26,3 = Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Köln 83). Historisches Archiv der Stadt Köln, Köln 2000. 460 S.

 

Reichskammergericht, Köln, Band 4, Teil 1 Nr. 1278–1864  (T-Z), bearb. v. Nippert, Klaus (= Inventar der Akten des Reichskammergerichts 26,4,1 = Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Köln 84,1). Historisches Archiv der Stadt Köln, Köln 2002. 222 S.

 

Die Verzeichnung der in deutschen Archiven lagernden Reichskammergerichtsakten auf der Basis der 1978 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zugrunde gelegten Richtlinien ist für einige der einschlägigen Archivbestände inzwischen zum Abschluss gelangt. Für die im ehemals reichsstädtischen Archiv in Köln als Depositum Preußens und heute des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen lagernden Kammergerichtsakten konnte schon mit den 1998 erschienenen ersten beiden Teilbände ein großer Schritt in Richtung auf die Neuerfassung des Bestands gemacht werden (Rezension hierzu: ZRG GA 118, 2001, S. 615f.). Nunmehr liegt auch das Inventar der inzwischen verzeichneten restlichen Kölner Akten des Reichskammergerichts vor. Da der Bearbeiter der ersten drei Bände, Matthias Kordes, nach Übernahme der Leitung des Stadtarchivs Recklinghausen aus dem Projekt ausschied, wurden die Restarbeiten einer neuen Kraft übertragen. Mit deren Ausscheiden 2002, bedingt durch ihre Ernennung zum Karlsruher Universitätsarchivar, ist insofern eine Unterbrechung eingetreten, als die Registerarbeiten noch ausstehen und nunmehr vom Historischen Archiv der Stadt Köln mit eigenen Kräften geleistet werden müssen. Dies mag die Herausgeber dazu bewogen haben, den vierten Band in einem ersten Teil zu publizieren, da das nach den „Frankfurter Grundsätzen“ von 1978 vorgeschriebene aufwendige Register gewiss noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst nach Vorliegen eines solchen Registers sind die bisherigen vier Bände des Inventars wissenschaftlich zuverlässig zu benutzen.

 

Inhaltlich kann nach Vorstellung der ersten beiden Teilbände in dieser Zeitschrift nichts Neues hinzugefügt werden. Für den Benutzer des Inventars dürfte es sich als sehr nützlich erweisen, dass die Bearbeiter des dritten und vierten Bandes jeweils ein aktualisiertes Verzeichnis benutzter Quellen und der Forschungsliteratur zum Reichskammergerichtswesen, zur Geschichte der Reichsverfassung und auch der Kölner Rechtsgeschichte vorangestellt haben (für beide Bände identisch; es sind deshalb die ab 2000 erschienenen Titel nicht mehr berücksichtigt). Die Streitgegenstände sind ausführlich und bisweilen umständlich beschrieben. Das Bestreben der Bearbeiter, möglichst keine Spezifica des Falls zu übersehen und möglichst alles irgendwie Erhebliche mitzuteilen, führt dazu, dass der juristisch vorgebildete Leser die typisierende, nach Streitgegenständen differenzierte Erfassung des Prozessmaterials eher vermissen wird. Die momentan noch notwendige längere Sucharbeit, die entsteht, wenn man bestimmte Prozesstypen und Streitgegenstände ermitteln wird, wird aber gewiss erheblich reduziert werden, wenn ein Sachregister vorliegen wird, das die Materien nach abstrakten Begriffen zu ordnen hätte.

 

Darmstadt                                                                                           J. Friedrich Battenberg