Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. Ein Lexikon, hg. v. Schmidt-Wiegand, Ruth (= beck’sche reihe 1470). Beck, München 2002. 402 S.

 

Vor der Erlernung der Schrift ist der Mensch in seinem Wissen vor allem auf sein individuelles Gedächtnis verwiesen. Dem kommt die einprägsame Formulierung entgegen. Deswegen ist Erfahrung vielfach in Sprichwörter gefasst.

 

Dies gilt auch für das Recht. Bei ihm kennt die römische Rechtswissenschaft seit langem eine Vielzahl von regulae iuris. Dementsprechend hat sich auch die deutschsprachige Wissenschaft seit der frühen Neuzeit um die Sammlung deutscher Rechtsregeln und Rechtssprichwörter bemüht.

 

Im 19. Jahrhundert war dabei im Gefolge der Grimmschen Weistümer und der Grimmschen Rechtsaltertümer der wohl größte Erfolg Eduard Graf und Mathias Dietherr beschieden. Im 20. Jahrhundert gewannen die von Detlef Liebs zusammengestellten, übersetzten und erläuterten lateinischen Rechtsregeln und Rechtssprichwörter auffälliges Interesse der Öffentlichkeit. Von daher erwies sich eine zeitgemäße Sammlung deutscher Rechtssprichwörter als reizvoll und notwendig.

 

Sie ist Ruth Schmidt-Wiegand in vorzüglicher Weise gelungen. In alphabetischer Reihung der Kernbegriffe hat sie bereits 1996 eine eindrucksvolle Dokumentation des deutschen Rechtsguts in Sprichwortform vorgelegt. Sie führt an vielen Stellen wohl über die schriftliche Form in die mündliche Tradition zurück.

 

Erfreulicherweise konnte nach wenigen Jahren der gebundenen Form des Buches eine Taschenbuchausgabe zur Seite gestellt werden. Sie aktualisiert den Text und trägt dabei vor allem aus der neueren Literatur das nach, was die gegenwärtige Forschungslage und Forschungsdiskussion widerzuspiegeln vermag. Möge dem Recht, Sprache und Geschichte beispielhaft vereinenden Buch auch in seiner neuen Form der gebührende Erfolg beschieden sein.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler