Cuadernos de historia del derecho, hg. v. Departamento de Historia del Derecho, Bd. 8. Servicio de publicaciones Universidad Complutense, Madrid 2001. 389 S.

 

Auch der achte Band der Cuadernos de Historia del Derecho enthält wieder interessante Beiträge zur Rechtsgeschichte vom ersten Jahrhundert an aufwärts. Der erste Artikel Eschatologie et politique („Ier–IIIème siècles”) von Gérard D. Guyon führt den Leser in die ersten Jahrhunderte der christlichen Epoche, eine Zeit, in der die ersten Gläubigen der neuen Religion sich mit der Beziehung von Eschatologie und Politik sehr ernsthaft auseinandersetzten. Zu vereinbaren galt das kurze irdische Leben, das auf das ewige Leben abzielt, mit den jeweiligen Gesinnungsänderungen des alltäglichen öffentlichen Lebens. Hier gab es zwei Positionen: einmal diejenigen, die es vorzogen, es mit der römischen Gewalt auszuhalten und ihr Zugeständnisse zu machen und diejenigen, die sich ihrer Geltung und ihrem Machtanspruch verschlossen. Mit dem Ziel diesen unlösbaren Gegensatz zu überwinden, wurde ein neuer Begriff, nämlich das christliche Bürgerrecht, geschaffen, wonach die Achtung der Gesetze künftighin mit der moralischen und spirituellen Identität der Christen konform ging. Dass die Christen nicht von bildlichen Darstellungen gegen die Rechtgläubigkeit fehlgeleitet werden sollten, bringen María Jesús Torquemada und Juan Antonio Alejandre zur Sprache; es handelt sich hierbei um einen originellen Streifzug durch das gesamte Mittelalter („Vestir santos. Un asunto de Inquisición y su reflejo en Sicilia“).

 

In eine ganz andere Welt und Zeit führt der Beitrag von José Sánchez-Arcilla Bernal („Robo y hurto en la Ciudad de México a fines del siglo XVIII”). Der Autor untersucht zwei Hauptfragen: zunächst den Gebrauch der Konzepte von Raub und Diebstahl je nach den unterschiedlichen Niveaus der Rechtskenntnis in Mexiko-Stadt des 18. Jahrhunderts. Ausgehend von den Büchern der Angeschuldigten von Mexiko-Stadt, in denen die Zeugnisse der Gerichtsverwaltung der ersten Instanz konserviert sind, zeigt der Autor die Begehung der beiden Deliktstypen sehr nachvollziehbar auf. Im Vergleich zu anderen Delikten waren Diebstahl und Raub zu jener Zeit weniger nachweisbar. Für dieselbe Zeit, d. h. das 18. Jahrhundert, beleuchtet Gisela Morazzani Pérez-Enciso („El régimen de Estancos en las Provincias de Venezuela y la nueva Administración de Hacienda”) die Monopolstaatsverwaltung in den Provinzen von Venezuela, indem sie das Wesen der verstaatlichten Renten, ausgehend von der Schaffung der Militärregion von Venezuela, betrachtet. Hauptziel war es nicht nur, die Nachfrage nach Produkten zugunsten der Verbraucher zu erleichtern, sondern ebenfalls den Schmuggel mit den ausländischen Nachbarkolonien zu unterbinden. Zu den traditionellen Monopolen, wie etwa bei Pulver, Salz, Papier, Spielkarten etc. traten zusätzliche Waren, die die wirtschaftliche Ausbeute in Venezuela verstärkten. Von allen staatlichen Erträgen war das Tabakmonopol das wichtigste, weil es der spanischen Krone in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die höchsten Gewinne abwarf. Auch um Handel dreht sich der Beitrag von Pedro Andés Porras Arboledas: „La práctica mercantil marítima en el Cantábrico Oriental (siglos XV-XIX)“. Es handelt sich hierbei um die Studie über den Seehandel in Ostkantabrien zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert, dessen erster Teil schon in den Cuadernos Nr. 7 abgedruckt war und jetzt vervollständigt wird. Im ersten Teil hatte der Autor die meisten Urkunden des Seehandels vorgestellt; der zweite Teil handelt vom Frachtrecht der Verschiffung, den Versicherungen und der Leihe. Quellen sind notarielle Urkunden und Gerichtsakten. Die sehr detailreiche und tiefgründige Arbeit umfasst 46 Aktenstücke in einem Anhang. Pedro Andés Porras Arboledas hat 2002 beide Studien in Madrid als Buch mit dem Titel La práctica mercantil marítima en el Cantábrico Oriental (siglos XV-XIX) publiziert.

 

Schließlich ist noch der Aufsatz von Mariana Moranchel Pocaterra erwähnenswert: „Las Ordenanzas del Real y Supremo Consejo de Indias de 1636”. Die Analyse verfolgt das Ziel, auf moderne Art und Weise die Ordenanzas, d. h. die Verordnungen des königlichen und obersten Rates der Indias von 1636, zu veröffentlichen, deren letzte Edition aus dem Jahre 1747 stammt. Die Ordenanzas werden auch mit den Gesetzen verglichen, die in der Sammlung der Gesetze der Indias von 1680 zusammengestellt sind. Gleichfalls wird der Anwendung dieser Verordnungen von 1636 über die institutionellen Reformen des 18. Jahrhunderts hinaus sorgfältig nachgegangen.

 

Saarbrücken                                                                                                  Thomas Gergen