Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii XIV. Ausgewählte Regesten des Kaiserreiches unter Maximilian I. 1493-1519. Bd. 4, Teil 1 Maximilian I. 1502-1504, bearb. v. Wiesflecker, Hermann/Wiesflecker-Friedhuber, Ingeborg/Hollegger, Manfred unter Mitarbeit v. Beer, Christa. Böhlau, Wien 2002. XXVIII, 635 S.

 

Bereits an früherer Stelle in dieser Zeitschrift wurde auf das von Hermann Wiesflecker, dem Biographen Kaiser Maximilians I., initiierte und maßgebend gestaltete monumentale Regestenwerk hingewiesen (Zu Bd. 2: ZRG GA 113, S. 516-519; zu Bd. 3: ebd. ###), so dass grundsätzliche Ausführungen an dieser Stelle entfallen können. Es sei nur noch einmal betont, dass man angesichts der Fülle des schriftlich überlieferten Quellenmaterials das von den Regestenbearbeitern der Kaiserurkunden Friedrichs III. auf Initiative von Heinrich Koller beachtete „Fondsprinzip“ nicht übernehmen wollte, und damit auf eine archivweise Aufnahme der verfügbaren Urkunden und Briefe des Kaisers verzichtete. Das stattdessen beachtete Prinzip der gezielten Auswahl, hat einerseits für den Nutzer den Vorteil, nicht in der Fülle des Materials zu ertrinken, andererseits aber den Nachteil, dass man nicht sicher sein kann, dass alle Quellen zu einem bestimmten Vorgang erfasst sind. Es fragt sich allerdings, ob nicht die Bearbeitung der Maximiliana unter dem Gesichtspunkt von „Urkundenregesten“ nicht eine Überforderung dieses Publikationsprinzips darstellt, da die meisten Briefe und Urkunden des Königs/Kaisers, wenn sie nicht als wichtige Rechtstitel (besonders Privilegien und Urteilsbriefe) von den Empfängern und Begünstigten separat gelagert wurden, bereits in geschlossenen Aktenvorgängen gesammelt wurden. Durch die chronologische Ordnung der Einzelschriftstücke wurde also Zusammengehöriges vielfach auseinandergerissen.

 

Die hier publizierten Regesten  - es sind dies mit den Nummern 15.836 bis 19.547 des Gesamtwerks insgesamt über 3.700 erfasste Briefe und Urkunden – repräsentieren einen Zeitraum des wirtschaftlichem, sozialen und kulturellen Fortschritts in den Reichsständen ebenso wie in den königlichen Hausländern. Mit dem jetzt vorliegenden ersten Teil des vierten Bandes wurden alle Maximilianstücke in engerem Sinne präsentiert: Alles das, was von dem König selbst oder von seiner näheren Umgebung ausging. Der noch zu erwartende zweite Teil wird diejenige Überlieferung einbeziehen, die zwar nicht ihren Ausgangspunkt in der königlichen Kanzlei nahm, wohl aber Briefeingänge und sonstige Materialien, die König und Reich unmittelbar betreffen. Diese Materialien, die hinsichtlich der Regestenpublikation der Zeit Friedrichs III. herausgelassen wurden, sind als ergänzende Überlieferung von großer Bedeutung; ihre Berücksichtigung entspricht auch der ursprünglichen Konzeption der Regesta Imperii Johann Friedrich Böhmers.

 

Den Inhalt des vorliegenden Bandes bilden die außen- und innenpolitischen Ereignisse der Jahre 1502 bis 1504. Im Innern der österreichischen Erbländer näherte sich das vormoderne „Einrichtungswerk“ mit den originellen Ämterpachtverträgen Jörg Gossembrots seinem Abschluss. In zahlreichen Experimenten und begleitenden Verordnungen wurde die Verwaltung der österreichischen Länder nach burgundischem Vorbild laufend reformiert. Im Reich dagegen gab es nach dem Nürnberger Tag (September 1501) harte Kämpfe um das Reichsregiment. Im März 1502 löste Maximilian das Regiment auf und forderte von Erzkanzler Berthold von Mainz das Reichssiegel zusammen mit den Akten des Regiments und des Kammergerichts zurück. Der Bundschuh von Speyer und Bruchsal ließ die steigende Gefahr von Bauernkriegen erstmals deutlich erkennen. Anhaltende Streitigkeiten zwischen dem König und den Reichsständen, besonders mit dem Erzkanzler, ließen die dringend erforderliche Reichsreform nicht vorankommen. Die Auseinandersetzungen mit dem Papsttum, die durch die Wahl des kaiserfreundlichen Papstes Pius III. 1503 eine Wendung erfuhren, und der Verlauf des pfälzischen Erbfolgekrieges bestimmten die Reichspolitik dieser Jahre. Durch die Niederlage der Pfälzer Partei, den Tod des Erzkanzlers Berthold von Mainz und auch den Frieden mit Frankreich konnte die reichsfürstliche Opposition im Reich entscheidend zurückgedrängt werden. Seither war Maximilian wieder „Herr im Reich“, konnte den Hofrat als eine neue Form des Reichsregiments erreichten und schließlich das Kammergericht restituieren.

 

Die überwältigende Fülle des jetzt präsentierten Materials, das natürlich nicht nur zu den angedeuteten politischen und verfassungsrechtlichen Streitigkeiten Auskunft gibt, ist insofern vorerst noch schwer benutzbar, weil ein Register noch nicht vorhanden ist. Wünschenswert wäre es, den Regesten möglichst bald eine CD-Rom-Ausgabe hinzuzufügen, um nach einzelnen Themen und Namen gezielt suchen zu können.

 

Darmstadt                                                                                          J. Friedrich Battenberg