Zambrana Moral, Patricia, Derecho Concursal Histórico I. Trabajos de Investigación. Talleres Editoriales Cometa S. A., Barcelona 2001. 243 S.

 

Die Verfasserin ist Professorin für Rechtsgeschichte und Institutionengeschichte an der Universität Málaga. Das Buch ist Teil eines aus drei Bänden bestehenden Werkes, welches sich der Konkursrechtsgeschichte widmet. Es unterteilt sich in drei wesentliche Kapitel, welche die Insolvenz in der Antike, die „cessio bonorum im römischen Konkursrecht und ihr Verhältnis zur „bonorum venditio und der „bonorum distractio sowie die Vermögensabtretung an die Gläubiger als Rechtsinstitut des Konkursrechts im europäischen ius commune behandelt. Das letzte Kapitel ist nicht vollendet und soll im zweiten Band fortgesetzt werden. Obwohl das Buch das Ergebnis einer Forschungsarbeit darstellt, ist es durchaus auch für Studenten geeignet. Dies insbesondere aufgrund der Darstellung der bereits in der Literatur vorhandenen Ansichten zu Fragen der Geschichte des Konkursrechts. Die Verfasserin versteht dabei ihre Arbeit als europäisch ausgerichtet, zumindest was das Gesamtwerk anbetrifft. Diesem eigenen Anspruch ist sie bereits im ersten Teilband mehr als gerecht geworden. Er umfasst den Zeitraum von der Entstehung des Codex Hammurabi bis hin zum Zeitalter der Pandektenwissenschaft. Leider fehlt eine Bibliographieliste, die es dem Leser erleichtert hätte, die zitierte Literatur zusammenfassend zu würdigen. Man ist vielmehr gezwungen, sich aus den Fußnoten die entsprechenden Autoren und Werke zusammenzusuchen. Ebenso vermisst man ein Stichwortverzeichnis. Beides wäre dem Leser hilfreich gewesen.

 

Der Schwerpunkt des ersten Bandes liegt in der Aufspürung erster Wurzeln eines Konkursrechts. Ausgehend von Frühformen des Rechts wie dem Codex Hammurabi und althebräischen Rechtssätzen, behandelt die Verfasserin das römische Vollstreckungsverfahren, wobei sie das besondere Augenmerk auf die „bonorum venditio“, die „cessio bonorum“ und die „bonorum distractio“ legt. Die Verfasserin betont durchwegs die Besonderheit, dass die Geschichte des Konkursrechts alle Bereiche des Rechts umfasst. So müsse die Forschung interdisziplinär arbeiten und alle Rechtsbereiche wie den des Strafrechts, des Zivilrechts, des Prozessrechts und des Handelsrechts berücksichtigen. Finden sich in den Gesetzen der Antike, sei es im römischen Recht, sei es auch in anderen noch älteren Rechtsaufzeichnungen, wie in Babylonien und Ägypten, Anzeichen für eine Gesamtvollstreckung in die Sachen, aber auch in die Personen (Sklaven) des Schuldners, so kommt die Verfasserin zum Ergebnis, dass dies für die iberische Halbinsel nicht gelten kann. Der zweite, bei weitem ausführlichere Teil beschäftigt sich ausschließlich mit dem römischen Recht. Die Untersuchung dieses Abschnitts ist gelungen. Die Darstellung wesentlicher Ansichten und Meinungen, die zum Zeitpunkt herrschen, lässt das Buch zu einer wertvollen Sammlung wissenschaftlicher Standpunkte werden, wobei ein kritisches Hinterfragen nicht ausbleibt. Die untersuchte Literatur ist beachtlich, vor allem was die Berücksichtigung europäischer Werke bezüglich einer Vermögensabtretung an den Gläubiger anbetrifft (vgl. Einleitung S. 11-24). Hier finden sich Romanisten aller europäischen Länder zitiert.

 

Im dritten Teil untersucht die Verfasserin die „cessio bonorumanhand herausragender juristischer Literatur beginnend mit dem 11. Jahrhundert (Schule von Bologna, Glossatoren, Kommentatoren) und endend mit dem 19. Jahrhundert, wobei nach einer Unterteilung nach Ländern zuletzt schwerpunktmäßig die Pandektenwissenschaft und Deutschland behandelt werden. Der dritte Teil beschränkt sich jedoch im wesentlichen auf eine möglichst vollständige Erwähnung aller Werke, welche die „cessio bonorum behandelten, ohne die in der zweiten Hälfte zu beobachtende kritische Hinterfragung vorzunehmen.

 

Insgesamt handelt es sich um eine solide wissenschaftliche Leistung, die gewinnbringend gelesen werden kann und eine Thematik auf europäischer Ebene behandelt, die nicht oft Gegenstand von Abhandlungen ist.

 

Würzburg                                                                                                       Ignacio Czeguhn