Wilke, Jürgen, Grundzüge der Medien- und Kommunikationsgeschichte. Von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert. Böhlau, Köln 2000. VIII, 436 S.

 

Die „Grundzüge” Wilkes bieten wesentlich mehr als einen „Grundriß”, sie ähneln eher einem Handbuch, das es versteht, zahllose Einzelheiten zu einer kompakten Übersicht zusammenzuführen. Dies ist möglich, weil es dem Autor gelingt, sein Thema durch einen klaren Aufbau, vor allem aber durch zahlreiche Beschränkungen handhabbar zu machen.

 

Bereits in den „begrifflichen Vorbemerkungen” (S. 1-3) werden die Weichen gestellt: Wilke folgt dem weitreichenden Konsens der Publizistikwissenschaft und versteht unter Medien nur solche „technischen Mittel ..., die zur Verbreitung von Aussagen an ein potentiell unbegrenztes Publikum geeignet sind (also Presse, Hörfunk, Film, Fernsehen)” (S. 1). Die Verwahrung gegen jede Aufweichung dieses Begriffs erlaubt es, die Mediengeschichte mit der Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg beginnen zu lassen. Ein gewisses Korrektiv bietet der zweite in den Titel aufgenommene Begriff „Kommunikation”, der seinerseits aber auf die „Humankommunikation” beschränkt wird und damit jede unerwünschte Ausuferung des darzustellenden Gegenstandes verhindert: Es geht eben um die Geschichte der „durch Medien vermittelten Kommunikation” (S. 3). Neben die zeitliche tritt eine geographische Eingrenzung: im Zentrum stehen Medien und Kommunikation in Deutschland. Die ausländische Entwicklung wird zwar nicht übergangen, wohl aber nur paradigmatisch abgehandelt; vor allem Frankreich, England, Italien, die Niederlande und die USA sind bedacht. In der Regel geschieht dies in angehängten Passagen, es sei denn, ein Land wäre für die Entwicklung einer bestimmten medialen Erscheinungsform wegweisend geworden, wie etwa Frankreich für das Medium „Zeitschrift” (S. 72).

 

Dem klug zugeschnittenen Konzept entsprechend braucht Wilke der älteren Zeit, der „Vorgeschichte der Massenkommunikation” (S. 4-40), nur knapp neun Seiten zu widmen. Die Zeit vor Gutenberg unter den Gesichtspunkten Medien und Kommunikation zu beschreiben, überläßt Wilke anderen Autoren, die von einer breiteren begrifflichen Basis ausgehend ins Uferlose geraten müssen[1]. Für Wilke hingegen gibt es Massenkommunikation erst mit der Verbreitung des Buchdrucks und seiner Nutzung als „Medium” seit der Mitte des 14. Jahrhunderts. Erscheinungen wie Brief-Zeitung, Einblattdruck und Flugblatt, Flugschrift und Meßrelation, Serienzeitung und Monatszeitung werden eingehend beschrieben und sodann auf ihre Kontrolle und Verrechtlichung sowie auf ihre Funktionen und Wirkungen hin analysiert.

 

Mit diesen Aspekten formuliert Wilke ein Grundmuster für die Darstellung der entscheidenden Epochen in der Folgezeit: die „Institutionalisierung der Massenkommunikation” in Gestalt der Zeitung seit dem 16. Jahrhundert (S. 41-70); die Phase der „Expansion und Diversifikation” und der „funktionalen Erweiterung der Massenkommunikation” durch die Erfindung der Zeitschrift im 18. Jahrhundert (S. 71-154); sodann die Entwicklung während des „langen” 19. Jahrhunderts unter den Stichworten „Retardierung und Entfesselung” (S. 155-302) und schließlich die „Plurimedialität” des frühen 19. Jahrhunderts (S. 303-355) im Zuge des Aufkommens optischer und auditiver Medien wie Film, Kino, Grammophon, Schallplatte und Rundfunk. Das Geschehen in der Zeit des Nationalsozialismus und in der Epoche nach 1945 wird nicht mehr behandelt. Allerdings hat der Autor 1999 der Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschlands einen Sammelband[2] gewidmet, zu dem er selbst nicht nur die Einleitung, sondern auch wesentliche Beiträge („Leitmedien und Zielgruppenorgane”, „Nachrichtenagenturen”, „Massenmedien und Vergangen­heits­bewältigung”, „Zukunft Multimedia”) beigesteuert hat.

 

Hervorzuheben ist, daß die „Grundzüge” jeder Epochenübersicht einen Abschnitt über die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen voranstellen; den Abschluß bilden durchweg allgemeine Überlegungen zu den Funktionen sowie den politischen und gesellschaftlichen Wirkungen des Medienwesens in der jeweiligen Epoche.

 

Der Rechtshistoriker vermerkt gern, daß Wilke den rechtlichen Aspekten immer wieder Raum gewährt. Allerdings beschränken sich diese Passagen zumeist auf Kontrollfragen unter den Stichworten „Zensur” und „Pressefreiheit”. Beide Themen verdienen ohne Zweifel in jeder Mediengeschichte einen angemessenen Platz; andere rechtliche Vorgaben sollten jedoch nicht weniger deutlich zur Sprache kommen. So gebührt etwa der Geschichte des Urheberrechts ein nicht unerhebliches Gewicht. Wilke berücksichtigt dies nur für die „Privilegienzeit”, mithin die Vor- oder Frühgeschichte des Urheberrechts. Die Druckprivilegien werden freilich eher als Kontrollmittel denn als Vorform eines Schutzes gegen Nachdruck im Interesse der Verleger und Autoren gesehen. Auch verwundert es etwas, wenn gesagt wird, das Bücherregal des Kaisers ergebe sich aus „seiner Allzuständigkeit und seinem Gottesgnadentum” (S. 37); eine solche These kann allenfalls für die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg gelten und bedarf überdies einer Abgleichung mit der Privilegienkompetenz großer Territorialfürsten. In den Berichten über spätere Perioden, namentlich jene des 19. Jahrhunderts, wird die Bedeutung des Urheberrechts für die Stellung von Zeitungen und Zeitschriften sowie für die rechtliche Situation ihrer Redakteure und Autoren nicht mehr erwähnt. Das Spannungsverhältnis zwischen Verlag und Redaktion einerseits und schreibenden Journalisten andererseits ist nicht weiter bedacht, obwohl die Rechtsprobleme um den angestellten Autor spätestens nach der frühen Gesetzgebung des Bismarckreiches deutlich vor Augen lagen: Urhebervertragsrecht und insbesondere das Verlagsrecht haben die Stellung des Journalisten ohne Zweifel massiv beeinflußt. Gleiches gilt ganz allgemein für die vertragsrechtliche Stellung aller anderen an den verschiedenen Medien Beteiligten. Im übrigen ist festzuhalten, daß die rechtlichen Verhältnisse durch die Ausdifferenzierung des Dienstvertrags- und Arbeitsrechts im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert erheblich verändert worden sind.

 

Trotz solcher Einwendungen steht der Rezensent nicht an, das Werk Wilke als große Bereicherung zu bezeichnen. Es gibt einen zuverlässigen Einblick in den Stand der Forschung, vor allem auch in die schier unübersichtliche einschlägige Literatur.

 

Saarbrücken                                                                                                               Elmar Wadle



[1] So z. B. Werner Faulstich, Medien und Öffentlichkeit im Mittelalter 800-1400 (Die Geschichte der Medien Bd. 2), Göttingen 1996. Besprochen in: ZRG 116 (1999), S. 580-582.

[2] Jürgen Wilke (Hg.), Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Köln/Weimar/Wien 1999.