Ungarn und Europa – Rückblick und Ausblick nach tausend Jahren, hg. v. Brunner, Georg (= Südosteuropa-Studie 68). Südosteuropa-Gesellschaft e. V., München 2001. 164 S.

 

Im 9. Jahrhundert verließ das Volk der Madjaren sein Siedlungsgebiet nördlich des Schwarzen Meeres und schlug die Zelte im Karpatenbecken auf. Es war nicht seine erste große Wanderung, denn ein paar Jahrhunderte zuvor kam es aus einem Gebiet an den Westhängen des Ural, einem Gebiet, das später Magna Hungaria genannt wurde. Die eigentliche Staatlichkeit Ungarns begann mit König Stephan, dem Heiligen, den die Madjaren Szent István nennen; er wurde im Jahre 1000 zum König gekrönt. Seinen Segen dazu gab Papst Sylvester II. Das war nicht selbstverständlich, waren die Ungarn doch eben noch Heiden gewesen. Und es war auch nicht allzu lange her, dass sie mit ihren Raubzügen Mittel- und Westeuropa in Angst und Schrecken versetzt hatten.

 

Die ungarische Staatlichkeit ging Hand in Hand mit einer Hinwendung zum Christentum. Doch war anfangs keineswegs klar, ob die römische oder die byzantinische Variante siegen würde. Die familiären und politischen Verflechtungen des ungarischen Königshauses mit dem Kaiserhaus in Byzanz (Béla III., nach dem heute ein hervorragendes Gymnasium in der ungarischen Tiefebene benannt ist, ist wohl das schillerndste Beispiel) erreichten eine bemerkenswerte Intensität. Edgar Hösch bespricht sie in seinem Beitrag für den Tagungsband.

 

Die Eingliederung Ungarns in die abendländische Welt wurde durch eine Rezeption des im Spätmittelalter in der Lombardei und in Paris gelehrten Rechts genauso gefördert wie durch die Aufnahme des Stadtrechts von Wien und Magdeburg und anderer Städte des deutschen Sprachraums. Seit dem 12. Jahrhundert sind ungarische Studenten in Paris nachweisbar. Dass deutsche Stadtrechte in Ungarn Verbreitung fanden, lag auch an der regen Tätigkeit deutscher Kaufleute und an ihrer Ansiedlung in Ungarn. Ofen (ungarisch: Buda) war einst eine Stadt von Bürgern deutscher Sprache und Herkunft. Das Ofener Stadtrecht wurde mithin deutsch verfasst. Von diesen und anderen Katalysatoren der ungarischen Rechtskultur handelt Katalin Gönczi.

 

Gábor Máthé referiert die juristische Lehre von der Heiligen Stephanskrone und ihre Verfassungsgeschichte, die er als einen Prozess der „Verdinglichung”, also als eine Abstraktion von der Person des jeweiligen Königs, beschreibt. Dem Monarchen Grenzen zu setzen, war im Lauf der Jahrhunderte das durchgehende materielle Thema der Doktrin. Das ist eine Entwicklung, die cum grano salis überall in West- und Mitteleuropa stattfand.

 

Der umfangreichste rechtshistorische Beitrag des Bandes stammt aus der Feder von Georg Brunner, der die Entstehung des demokratischen Rechtsstaates in Ungarn beschreibt und dabei die vergangenen 1½ Jahrhunderte seit der 1848er Revolution Revue passieren lässt. Ein geistreicher Aufsatz, der jedem ans Herz gelegt werden soll, der sich für Ungarn und die europäische Verfassungsgeschichte interessiert. Brunner beschreibt die derzeit in den Ländern Europas fest etablierten fundamentalen Verfassungsprinzien mit den Begriffen Nationalstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Sozialstaatlichkeit. Dass die Nationalstaatlichkeit hier (noch immer) genannt wird, mag uns ungewohnt erscheinen angesichts der Europäischen Union, entspricht aber wohl den historischen Tatsachen, wenn man sie nur unideologisch betrachtet. Was die Zukunft bringt, steht freilich auf einem anderen Blatt, entzieht sich uns jedoch naturgemäß.

 

Der Tagungsband enthält neben den angesprochenen Beiträgen eine knappe historische Einführung von János Zlinsky und darüber hinaus Referate zu aktuellen Problemen des ungarischen EU-Beitritts aus den Federn von Tamás Sárközy, Dieter Pfaff, András Inotai, Jochen Kubosch und Gábor Erdődy.

 

Die ungarischen Autoren rechtshistorischer Beiträge bemerken oder beschwören gelegentlich zwischen den Zeilen, aber hie und da auch ausdrücklich, dass ihr Land ein europäisches und nach Westen orientiertes sei. Dieser Topos ist ein Phänomen der ungarischen Literatur. Das scheint mir durchaus bemerkenswert, denn ein ausländischer Betrachter der ungarischen Geschichte der letzten Jahrhunderte, und erst Recht der Betrachter des modernen Ungarn, würde kaum irgend etwas anderes annehmen, wenn er die Heimat von Franz Liszt, Béla Bartók und Ferenc Puskás bereist und sich vom Klischee der Puszta und der Csikós befreit hat. Wilde tatarische Gestalten auf kleinen, flinken Pferden sind in Budapest, in Szeged oder in Pécs (Fünfkirchen) nicht zu sehen. Dafür aber finden wir den Stadtneurotiker ganz so wie in Berlin und Amsterdam und Mailand, von Wien (das die Madjaren lustigerweise Bécs nennen) ganz zu schweigen.

 

Stuttgart/Nemesnádudvar                                                                               Wolfgang Pöggeler