Murray, Alexander, Suicide in the Middle Ages. Band 2 The Curse on Self-Murder. Oxford University Press, Oxford 2000. XXIV, 620 S.

 

Der zweite Band der Trilogie über den Selbstmord im Mittelalter geht der Frage nach, wie sich die Hinterbliebenen nach einem Suizid verhielten, wie man über Selbsttötung dachte und worauf die unterschiedlichen Einstellungen basierten. Die ersten beiden Kapitel beschäftigen sich ganz konkret damit, was die Zeitgenossen mit dem Toten machten (wer ihn z. B. berühren durfte, wie die Leiche fortgeschafft und wie sie „entsorgt“ wurde) und was mit dem Besitz des Selbstmörders geschah (ob er z. B. konfisziert oder zerstört wurde). Danach erfolgt auf ca. 450 Seiten eine Darlegung der theoretischen Grundlagen, wobei zwangsläufig der Blick zunächst zurück zur Antike geht (Kapitel 3-5). Dabei wird deutlich, dass Selbstmord nicht gleich Selbstmord war. In einigen Fällen war die Selbsttötung erlaubt (so zur Verteidigung der Jungfräulichkeit, des Glaubens oder der Freiheit, aber auch bei Krankheit) in anderen nicht, und für einige war Selbstmord ein Verbrechen, für andere hingegen ein legitimes Recht. Wegen des Prinzips crimen extinguitur mortalitate bestand ein besonderes Problem bei der Frage, ob es erlaubt war, den Besitz eines kriminellen Selbstmörders einzuziehen oder nicht, und dieses Problem versuchte man durch die Beschäftigung mit der Intention des Selbstmörders zu lösen. Das Motiv des Selbstmörders spielte dann auch im Mittelalter (seit ca. 1300) eine bedeutende Rolle. Zudem wurden Soldaten und Sklaven aufgrund ihres Status in der Antike eine Sonderstellung eingeräumt. Die „quality of being, by reason of one´s status, under obligation to someone else“ war für die mittelalterliche Einstellung zu Suiziden bedeutend (Kapitel 6-11). Der Umgang mit und die Bestrafung von Selbstmordversuchen und Selbstmorden war unterschiedlich. In einigen Bereichen wurde der Versuch nicht bestraft (so im römischen Recht und im kanonischen Recht), in anderen dagegen war hierfür die Todesstrafe oder zumindest Exil vorgesehen (kontinentales weltliches Recht). Als Erklärungsmodell für die Behandlung von Suiziden im Mittelalter wird unter anderem das Konzept der „Pollution“ angeboten. „Suicide polluted speech; so it remained unmentioned or was softened by euphemism. It polluted thought; so the suicide’s grave was unmarked and his memory forgotten. The body was polluted, and was therefore mutilated and disgraced. The place of the suicide was polluted, so a sacred place like a chapel must be reconsecrated or, like a municipal Council Chamber, avenged by special sanctions. ... Even, finally, the suicide’s property was polluted, which is why it had to be either destroyed .... or, being automatically outlawed by a suicide’s intestacy, left to the pillage of confiscation ...“ (S. 449) (Kapitel 12-14).

 

Das Buch ist nicht unbedingt einfach zu lesen, da gelegentlich weit ausgeholt wird. Es wird allerdings sehr schön deutlich, wie und warum einzelne Aspekte (wie z. B. die Intention des Selbstmörders), die in der Antike bereits berücksichtigt wurden, im Mittelalter zunächst unbeachtet blieben, dann aber erneut Bedeutung erlangten. Doch werden nicht nur Kontinuitäten beleuchtet, denn auch auf Brüche wird hingewiesen. Es ist eine beeindruckende Studie, in der sehr viel Material zusammen getragen wurde und die sich mit einem Thema beschäftigt, das nichts an Aktualität verloren hat, wie man an der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Falle Pretty sieht, wonach das Grundrecht auf Leben nicht das Recht auf Selbsttötung einschließt.

 

Fürth                                                                                                          Susanne Jenks