Köbler, Gerhard, Wer war wer im deutschen Recht. http://www.gerhardkoebler.de

 

Bereits Pomponius hielt die wichtigsten römischen Juristen für einer besonderen Erwähnung wert. Seine Zusammenfassung beeindruckte Justinians Kompilationskommission derart, dass sie ihr Aufnahme in die Digesten gewährte. Deswegen wissen wir auf Grund schmaler, aber ausreichender Überlieferung noch heute davon.

 

Im Spätmittelalter wurde diese Tradition aufgegriffen. Seitdem verzeichnen Gelehrtenlexika die berühmten Professoren, Amtshandbücher die führenden Staatsbediensteten und Mitgliederverzeichnisse die Verbandsangehörigen. Ihr Gewicht steigt mit der Verrechtlichung der Welt ständig an.

 

Einige hundert wichtige Juristen der Vergangenheit sind bereits als Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten (hg. v. Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan, 4. A. 1996) oder überhaupt als Juristen (- Ein biographisches Lexikon von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, hg. v. Stolleis, Michael, 1995) elegant und zutreffend besonders gewürdigt. Viele andere sind in allgemeinen biographischen Sammelwerken behandelt. Ein einbändiges umfassenderes besonderes Repertorium der deutschsprachigen Juristen fehlt dagegen noch.

 

Dem will Wer war wer im deutschen Recht abhelfen. Im Telegrammstil umfasst es bisher mehr als 1500 Personen. Seine laufende Erweiterung auf insgesamt 5000-10000 bedeutende Persönlichkeiten kann jederzeit im Internet eingesehen werden. Dadurch besteht eine einfache Möglichkeit, auf Mängel und Lücken hinzuweisen.

 

Aufnahme verdient jeder bedeutende Jurist, gleich ob Professor, Minister, Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist, Notar oder Literat. Ausgeschlossen bleibt lediglich, wer sich als Träger eines öffentlichen Amts selbst als Idiot, Blödmann oder Esel benennt. Ihm können auch Festschriften und Nachrufe nicht zu unverdienter Erinnerung verhelfen.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler