Die juristischen Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, beschrieben v. Matthes, Elke, 2 Quart- und Oktavhandschriften (Cod. Jur. 2483-2677) (= Katalog der Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Bd. X, 2). Hauswedell, Stuttgart 2002. XXVI, 142 S.

 

Handschriften sind wegen ihrer Individualität regelmäßig kostbarer als die mit der Erfindung des Buchdrucks möglichen seriellen Werkwiedergaben. Sie sind der Allgemeinheit aber nur nützlich, wenn sie allgemein bekannt sind. Deswegen erstellen Bibliotheken nicht nur seit den frühesten Zeiten individuelle Kataloge aller ihrer Bücher, sondern seit langem auch gedruckte Kataloge vor allem ihrer Handschriftenbestände.

 

Im Rahmen der Erarbeitung eines modernen wissenschaftlichen Katalogs der Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg ist ein erster, die hebräischen Handschriften betreffender Band bereits 1878 erschienen. 1908 folgten die orientalischen Handschriften. Seitdem war die Aufmerksamkeit außer auf Sonderbestände vor allem auf die historischen, theologischen und juristischen Handschriften gerichtet.

 

Innerhalb der juristischen Handschriften wurden zunächst die Foliohandschriften beschrieben (vgl. dazu Bernd Hagenau. ZRG 116 [1999] 965). Nun ist nach wenigen Jahren auch der die Quarthandschriften und die Oktavhandschriften betreffende zweite Band erschienen. Damit liegen die Beschreibungen der gesamten Signaturreihe Cod. Jur. 2227-2677 vor und ist die Katalogisierung der insgesamt 472 Hamburger juristischen Handschriften abgeschlossen.

 

An der Spitze des eleganten Bandes steht eine kurze Einleitung der Bearbeiterin, die eingangs darauf hinweist, dass derzeit noch 125 Codices juridici (davon 43 Quarthandschriften bzw. Oktavhandschriften) als Kriegsverlust betrachtet werden müssen, obwohl von den bis Oktober 1990 verschollenen 257 juristischen Handschriften inzwischen 132 wieder den Weg nach Hamburg zurückgefunden haben. Deshalb konnten 43 noch verschollene Handschriften nur nach Sekundärquellen beschrieben werden. Insgesamt erfasst der vorliegende Band 216 Handschriften.

 

Von ihnen stammen sieben aus dem Mittelalter und 209 aus der Neuzeit. Älteste mittelalterliche Handschrift dieser Formate ist ein aus Paris (St. Victor) stammendes und durch Friedrich Lindenbrog nach Hamburg gelangtes Speculum iuris canonici des Petrus Blesensis. Von hervorragender Bedeutung sind weiter ein Ordo iudiciarius des Tancredus Bononiensis und eine Summa artis notariae des Rolandinus de Passageriis. Die neuzeitlichen Handschriften enthalten zum Teil partikulare Quellen, zum größeren Teil juristische Literatur.

 

Die sorgfältige Beschreibung jeder Handschrift folgt den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Ihr Ziel ist der substantielle Hinweis auf den vorhandenen Bestand. Dem interessierten Nutzer kann dadurch der persönliche Augenschein grundsätzlich nicht abgenommen werden.

 

Eine Signaturenliste, ein Initienregister und ein umfangreiches Personen-, Orts- und Sachregister runden den wertvollen Band vorteilhaft ab. Erfreulich wäre es, wenn alle Handschriftenbestände in dieser Weise erschlossen wären. Jeder Schritt dahin führt aber näher zum Ziel.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler