Die Zeit Wenzels 1376-1387, bearb. v. Rotter, Ekkehart (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich, Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 11). Böhlau, Köln 2001. LII, 346 S.

 

Das in Salzburg 1970 von Bernhard Diestelkamp vorgestellte Vorhaben einer Sammlung und Herausgabe von Quellen zur Tätigkeit der höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich ist bereits in erheblichem Umfang verwirklicht. Der Bearbeiter legt nunmehr den elften Band vor. Die durch den Tod Ronald Neumanns aufgehaltenen Bände neun und zehn sollen in Kürze und alsbald folgen.

 

Der Bearbeiter beginnt seine klare Einleitung mit einer Darstellung der unruhigen Regierungszeit des in Nürnberg am 26. Februar 1361 geborenen Herrschers, der am 15. Juni 1363 zum König von Böhmen und am 6. Juli 1376 zum König des Reichs gekrönt wurde. Am 22. Februar 1377 überließt Karl IV. seinem gerade mündig gewordenen Sohn die Erledigung aller Reichssachen während seiner Abwesenheit in Deutschland. Dreißig Urkunden König Wenzels mit Siegel des königlichen Hofgerichts lassen sich von da an erfassen. Hinzu kommen weitere 84 Hofgerichtsurkunden. Gleichwohl lässt sich ausgehend von den Kanzlei- und Registraturvermerken beziehungsweise ausgehend von den in ihnen genannten Menschen nur bedingt von einer Hofgerichtskanzlei sprechen. An Schreibern oder Notaren werden Peter von Jauer, Konrad von Bissingen, Johann von Kirchen und Siegfried Steinheimer erwähnt, deren Wirken der Bearbeiter an Hand seines Materials einleuchtend umreißt. Die Urkunden der königlichen Gerichte in Zürich und Rottweil schließt er wegen fehlender Gleichrangigkeit überzeugend aus.

 

Insgesamt erfasst er im vorliegenden Band 410 Stücke. Davon sind 282 als Originalausfertigungen überliefert, 108 durch Abschriften. Von 10 bzw. 7 Stücken sind nur Regesten oder Drucke bekannt. 205 Texte sind bislang ungedruckt.

 

Der Einleitung folgt ein Verzeichnis der (83) beherbergenden Archive und Bibliotheken, unter denen Bamberg, Basel, Darmstadt, Frankfurt am Main, Karlsruhe, Köln, Marburg, Mühlhausen, München, Nürnberg, Straßburg, Stuttgart, Wien und Würzburg hervortreten. Dem schließt sich ein ausführliches Literatur- und Quellenverzeichnis an. Die sorgfältigen Regesten beginnen mit dem 18. März 1377 und enden mit der Nummer 411 vom 22. Dezember 1387. Übersichtliche Namenregister und Sachregister (u. a. Prozessaufhebung für abtun und nehmen von ladung und clage) beschließen den gelungenen Band, der das Gesamtvorhaben einen wichtigen Schritt weiter voranbringt.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler