WadleDieheitersheimer20010902 Nr. 10052 ZRG 119 (2002) 43

 

 

Die Heitersheimer Herrschaftsordnung des Johanniter-/Malteserordens von 1620, hg. v. Barz, Wolf-Dieter (= Ius vivens Quellentexte zur Rechtsgeschichte 5). Mit einer Einführung zur Heitersheimer Geschichte von Müller, Anneliese. LIT Verlag, Münster 1999. XXXIV, 107 S.

 

Die Johanniterherrschaft Heitersheim, deren Anfänge in das 13. Jahrhundert fallen, wurde zu Beginn des 16. Jahrhunderts dadurch aufgewertet, daß Heitersheim zum festen Sitz des Großpriorats bestimmt wurde; bis 1806 lenkten die Ordensoberen von hier aus die Geschicke der deutschen Häuser. Über die Rechtsverhältnisse der Herrschaft selbst gibt bislang lediglich eine ungedruckte Freiburger juristische Dissertation von Walter Schneider (Das Fürstentum und Johannitergroßpriorat Heitersheim und sein Anfall an Baden, 1950) nähere Auskunft; diese Arbeit, in der erstmals die Herrschaftsordnung von 1620 abgedruckt wurde, ist freilich schwer zugänglich. Deshalb bot das 1999 gefeierte Jubiläumsjahr des Ordens Anlaß genug, den Text der Ordnung, die weitgehend dem Charakter zeitgenössischer Polizeiordnungen entspricht, einem größerem Publikum zugänglich zu machen. Darüber bietet das Vorwort des Herausgebers nützliche Hinweise zu der Geschichte des Ordens überhaupt und zur deutschen Provinz insbesondere. Die Herrschaftsverhältnisse in Heitersheim selbst verfolgt ein „historischer Überblick“ von Anneliese Müller; er reicht von den Anfängen bis zur Säkularisierung des Ordensbesitzes im Jahre 1806 und skizziert nicht zuletzt die Probleme um den rechtlichen Status der Herrschaft selbst, namentlich ihr Verhältnis zur habsburgischen Landesherrschaft.

Insgesamt liefert die Edition eine interessante Ergänzung zu dem vom Frankfurter Max-Planck-Institut in Angriff genommenen Forschungsprojekt zu den frühneuzeitlichen deutschen Polizeiordnungen.

 

Saarbrücken                                                                                                              Elmar Wadle