SiebingerDieberatungen20010912 Nr. 10468 ZRG 119 (2002) 43

 

 

Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück 3 1646, bearb. v. Brunert, Maria-Elisabeth/Rosen, Klaus (= Acta Pacis Westphalicae, Serie 3, Abteilung A, Band 3/3). Aschendorff, Münster 2001. CXXXII, 450 S.

 

Vorliegender Teilband der seit 1962 erscheinenden Edition präsentiert sich philologisch sorgfältig aufbereitet. Die detailreiche Kommentierung und die konzise umfangreiche Einleitung von Brunert bieten eine hervorragende wissenschaftliche Ausstattung, der es nebenbei gelingt, auch Nichtspezialisten den Zugang zu den dargebotenen Quellentexten zu erschließen. Angestrebt ist erfreulicherweise weitestgehende Übersichtlichkeit in der Gestaltung. So visualisiert Brunert etwa durch den Abdruck eines zeitgenössischen Sessionsschemas dem Leser die Sitzordnung des Fürstenrates während der Beratungen (S. CXXXI). In diesem Sinne zu begrüßen ist auch der Entschluß, schon vor Beendigung der Teilserie erstmals ein vorläufiges Personenregister beizufügen, das die beiden bereits erschienenen  Teilbände 3/1 und 3/2 mit umfaßt. Ebenfalls den Zeitraum der beiden Vorgängerteilbände einschließend finden sich in einer Einstecktasche herausnehmbare, für die Benutzbarkeit der Quellensammlung sehr nützliche Überblicksblätter über die fürstenrätlichen Voten vom 27. Juli 1645 bis zum 27. April 1646.

Inhaltlich umfaßt vorliegender Band die Protokolle der Osnabrücker Fürstenratssitzungen vom 3. Februar bis zum 27. April 1646. Er erstreckt sich damit vom Eintritt in die Hauptberatungen bis zur Übergabe der reichsständischen Gutachten von Kurfürstenrat, Fürstenrat und Städterat über die Gesamtfriedensvorschläge des Kaisers, Schwedens und Frankreichs an den kaiserlichen Gesandten. Erstmals nahmen in diesem Zeitraum auch katholische Reichsstände im Fürstenrat zu Osnabrück an den Beratungen teil (Österreich, Bayern, Würzburg und Basel bereits ab Beginn der Hauptberatungen, im April 1646 kamen dann weitere aus Münster hinzu). Diese waren jedoch mit einem Anteil von etwa einem Siebtel bis zu einem Drittel der in Osnabrück vertretenen Reichsstände stets in der Minderheit. Brunert hebt zudem die große „Solidarität der evangelischen Gesandten“ (S. LV) hervor, so daß Österreich, dem als höchstrangigem Reichsstand das Fürstenratsdirektorium zukam, eine schwierige Stellung innehatte. Dem österreichischen Direktor Richtersberger gelang es jedoch mit dem Recht der Proposition ein entscheidendes Instrument zur Lenkung der Beratungen an sich zu ziehen. Die Beratungen selbst gingen über vier Klassen von Verhandlungsgegenständen: die Reichssachen (Klasse I), die territorialen und finanziellen Forderungen Schwedens und Frankreichs (Klasse II), die Fragen der Friedenssicherung (Klasse III) und schließlich die Schluß- und Ausführungsbestimmungen (Klasse IV). Belastet mit verfahrensrechtlichen Streitigkeiten zogen sich die Beratungen zu Klasse I am weitaus längsten hin. Insbesondere bestanden die Evangelischen darauf, ihre vota discrepantia in die Correlation einzufügen, um, so Brunert, die kaiserlichen Gesandten zu zwingen, die Uneinigkeit der Reichsräte in bestimmten Fragen „offiziell zur Kenntnis“ zu nehmen und damit in diesen Fällen die Berufung auf die Gesamtheit der Reichsstände in den weiteren Verhandlungen unmöglich zu machen  (S. CIf.). Die restlichen Klassen wurden dann sehr zügig vom 12. bis zum  17. März behandelt. Aus den Beratungen herauszugreifen ist vor allem die Frage des Stichjahres für die Amnestie, die die Reichsstände stärker als jede andere entzweite (S. LXXXIX), wollten in diesem für die künftige Gestalt Deutschlands entscheidenden Punkt die Evangelischen doch das Jahr 1618, die Katholischen das Jahr 1630 festsetzen (vgl. das Magdeburger Votum vom 8. Februar, S. 59-63, bzw. den zweiten Correlationsentwurf Richterbergers vom 10. März, S. 231-237).

 

Jena                                                                                                               Martin Siebinger