RüthersDemokratischesdenken20010328 Nr. 10326 ZRG 119 (2002) 61

 

 

Demokratisches Denken in der Weimarer Republik, hg. v. Gusy, Christoph (= Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat 16). Nomos, Baden-Baden 2000. 681 S.

 

Über antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik ist, angestoßen durch K. Sontheimers Buch dazu von 1962[1], viel geschrieben und geredet worden; soviel, dass es zeitweilig scheinen konnte, als habe es demokratisches Denken in den vierzehn Jahren der ersten Republik kaum gegeben.

Vom 22.-24. März 2000 fand im Zentrum für interdisziplinäre Forschung in Bielefeld eine Tagung zum demokratischen Denken in der Weimarer Republik statt. Der hier anzuzeigende Sammelband gibt überwiegend die dort gehaltenen Vorträge wieder. Das Thema wurde unter vielfältigen Aspekten und mit unterschiedlichen Vorverständnissen und Perspektiven behandelt. Nach einer Einführung in das Thema („Entstehungsbedingungen und Vorfragen“) von Ch. Gusy werden in einem ersten Abschnitt („Vorbedingungen“) die Ausgangslagen einzelner Lebensbereiche analysiert: das Phänomen der „Massendemokratie“ (M. Llanque), das demokratische Denken in der Weimarer Geschichtswissenschaft (A. Wirsching), in der Philosophie (U. Steinvorth), in der Verfassungsdiskussion der Nationalversammlung (J.-D. Kühne) und bei Thomas Mann (R. Mehring) erörtert.

Der zweite Abschnitt behandelt die Weimarer Ansätze zu einer modernen Demokratieauffassung und ist auf das Denken und die Rolle einzelner staatsrechtlicher Professoren gerichtet, nämlich Richard Thoma (C. Schönberger), Gustav Radbruch (R. Poscher), Hans Kelsen und Hugo Preuß (D. Lehnert), Hermann Heller (D. Schefold), Rudolf Smend (R. Lhotta) sowie Gerhart Leibholz (M. Wiegandt).

Im dritten Abschnitt werden als „Hauptprobleme demokratischen Denkens“ in Weimar erörtert: „Staatstheorie und Demokratiebegriff“ (O. Lepsius), „Das parlamentarische Gesetz als Entscheidungsform“ (C. Möllers), „Nationale Demokratie und Parteienstaat“ ( U. F. H. Rühl), „Die Weimarer Staatsrechtslehre im Verfassungsnotstand“ 1932/33“ (St. Korioth). H. Buchstein behandelt im vierten Abschnitt „Die sozialistische Alternative“ unter dem Titel „Von Max Adler zu Ernst Fraenkel“. Dazu wäre im Hinblick auf den fanatischen Kampf der marxistisch-leninistischen Gruppen gegen die Weimarer Demokratie manches mehr zu sagen gewesen. Das demokratische Denken in Weimar lässt sich wohl nur im Zusammenhang der antidemokratischen „großen Koalition“ aus Nationalsozialisten und Kommunisten zutreffend darstellen und verstehen. Dieser Aspekt fehlt in dem Buch fast völlig. Der fünfte Abschnitt „Zusammenfassung und Ausblick“ konzentriert sich auf den Richtungsstreit in der Staatsrechtswissenschaft von Weimar (H. Boldt), auf „Fragen an das ‚demokratische Denken’ in der Weimarer Republik“ (Ch. Gusy) sowie ein „kurzes Fazit“ zum Thema (C. Schöneberger) und einen Diskussionsbericht (G. Nitz).

Die einzelnen Beiträge sind nach Umfang und Qualität recht unterschiedlich. Sie stehen nach Inhalt und Methode oft unverbunden nebeneinander. Es fällt schwer, ein einheitliches Konzept der in dem Band dokumentierten Veranstaltung zu erkennen. Vielleicht spielt auch der Zeitfaktor eine Rolle: Die dokumentierte Tagung fand im März 2000 statt. Im Oktober 2000 wurde der Band in den Druck gegeben. Die heiße Nadel, mit der hier genäht wurde, und die Vorläufigkeit der erzielten Ergebnisse zeigen sich beispielhaft an den zusammenfassenden Beiträgen von Boldt (S. 608ff.), Gusy (S. 635ff.), Schönberger (S. 664ff.) und Nitz (S. 670ff.).

Insgesamt vermittelt der voluminöse Sammelband, dem leider, wohl auch aus Zeitgründen, jegliche Register fehlen, gleichwohl einen interessanten Überblick über das staatstheoretische Denken in der Weimarer Zeit. Die Autoren sind - mit wenigen Ausnahmen – auf das Staatsrecht, die allgemeine Staatslehre und die Staatsphilosophie fixiert. Der Hauptakzent liegt überwiegend, wie oft bei juristischen Erörterungen, auf der Ziselierung von begrifflichen Unterscheidungen. Die außenpolitischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und innenpolitischen Rahmenbedingungen tauchen, soweit überhaupt, nur am Rande und schemenhaft auf.

Könnte es sein, dass, wer das „demokratische Denken“ in der Weimarer Zeit verstehen will, von außerjuristischen Fakten ausgehen muss? Etwa von der unverdauten militärischen Niederlage und der Revolution von 1918, welche die Republik von Anfang für nicht wenige als einen auf „Unrecht“ gegründeten Staat erscheinen ließ? Oder von der Depossedierung weiter Teile des Bürgertums in der Inflation von 1923, die das Kaiserreich verursacht hatte, die aber der jungen Republik angelastet wurde? Oder von dem Friedensdiktat der Siegermächte in Versailles? Oder der Weltwirtschaftskrise mit ihrem Millionenheer unversorgter hungernder Arbeitsloser und ihrer Familien? Oder von den regelmäßigen Straßenschlachten, Schießereien mit zahlreichen Toten, die der permanente Bürgerkrieg bewaffneter Privatarmeen der radikalen demokratie-feindlichen Parteien (SA und Rotfrontkämpferbund) nach 1928 wöchentlich auf Deutschlands Straßen verursachte? In der Endphase war die demokratische Republik nicht mehr in der Lage, die Urbedürfnisse der Menschen nach sozialer und nach innerer Sicherheit zu erfüllen.

Die Schwäche des demokratischen Denkens in Weimar hatte vielfältige Ursachen. Die Vielfalt und Gegensätzlichkeit der demokratie- und staatstheoretischen Ansätze spielten dabei nur eine relative, eher nachrangige Rolle. „Die Wirtschaft ist unser Schicksal!“ hat der ermordete Walter Rathenau mit Hellsicht für ein ganzes Jahrhundert vorausgesagt. Der Satz hat sich für die Weimarer Republik wie 70 Jahre später für die Sowjetunion und den Ostblock als zutreffend erwiesen. Das „demokratische Denken in der Weimarer Republik“ lässt sich wohl nur in einer breit angelegten interdisziplinären Untersuchung erfassen, die weit über die Staatstheorie hinausreicht.

 

Konstanz                                                                                                       Bernd Rüthers



[1] Kurt Sontheimer, Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik, München 1962.