Wittlinger, Mark Tobias, Kaiser, Rom und Apostelfürst - Herrscher und Petrus vom 8. bis zum 12. Jahrhundert (= Beihefte zu Böhmer, J. F., Regesta imperii 42). Böhlau, Köln 2018. IX, 533 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Nach dem kurzen Vorwort des Verfassers hielt er in dem Wintersemester 2007/2008 als Student an der Universität Freiburg im Breisgau ein Referat über die Kaiserkrönung Heinrichs II. In dem Anschluss hieran kam es zu einer Diskussion über die Bedeutung des Wortes Petrus auf der Rückseite der Kaiserbulle. Letztlich war der Wunsch nach fundierter und systematischer Behandlung dieser Frage der Ausgangspunkt für die vorliegende, von Jörg Schwarz betreute, in dem Sommersemester 2015 von der Fakultät für Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität München angenommene Dissertation des von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Verfassers.

 

Gegenstand der eindringlichen Untersuchung ist das Verhältnis von Petrus zu den weltlichen Herrschern. Dieses gliedert der Verfasser nach einer kurzen Einleitung chronologisch in vier Abschnitte. Sie betreffen die Spätantike, die Karolingerzeit, die Jahre zwischen Otto dem Großen und Heinrich II. und den Petrus beidseitig beanspruchenden Investiturstreit bis zu seinem Ende durch das Wormser Konkordat von 1122.

 

Auf sehr breiter und vielseitiger Grundlage gelangt der Verfasser zu der Einsicht, dass das Verhältnis von Kaiser und Petrus als Sonderfall mit eigenen Charakteristika bezeichnet werden kann, der als solcher wahrgenommen und inszeniert wurde. Aus der Sicht der Zeitgenossen hatten in dem frühen und hohen Mittelalter sowohl die Päpste eine eigene und besondere Beziehung zu dem heiligen Petrus wie auch die Kaiser und Könige. Allerdings verstetigte sich anders als bei den Päpsten bei den Kaisern die Beziehung zu Petrus nie selbstverständlich und formelhaft, sondern erhielt der Kaiser nicht bereits durch seine Würde als solche einen Petrusbezug, sondern musste diesen durch sein Handeln für und seine Beziehung zu einer bestimmten Kirche Petri herstellen, was in den meisten Fällen durch die Kirche von Rom geschah, wobei der Verfasser in Bezug auf Heinrich II. den Begriff des Petruskaisertums vor allem für die Jahre 1013/1014 deswegen nicht für verfehlt hält, weil bei Heinrich II. der herrscherliche Petrusbezug so kaiserlich wurde wie nie zuvor, aber an dem Ende des 12. Jahrhunderts der Titel vicarius Christi den bis dahin gebräuchlicheren Titel vicarius sancti Petri verdrängte, weil die hohe Zeit des Interesses an der Verbindung von Papst, Petrus  und Kaiser ihren Höhepunkt überschritten hatte.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler