Schmidt, Georg, Die Reiter der Apokalypse. Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Beck, München 2018. 810 S., 44 Abb., 3 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.

 

Heute, vierhundert Jahre nach seinem Ausbruch, ist der Dreißigjährige Krieg (1618 – 1648) für die meisten Menschen nur mehr ein historisches Ereignis unter vielen in einer mehr oder minder fernen Vergangenheit. Unter den Stereotypen, die im Allgemeinen mit der Schulbildung transportiert werden, findet sich häufig der Begriff eines sich zu Machtkriegen ausweitenden Religionskrieges, der, mit dem zweiten Prager Fenstersturz von Böhmen ausgehend, bald Akteure auf der gesamten europäischen Bühne auf den Plan rief, mit Tilly, Wallenstein und dem Schwedenkönig Gustav II. Adolf von charismatischen Heerführern geführt wurde und nach Jahrzehnten ein verwüstetes Zentraleuropa zurückließ. Als erster Zeitzeuge wird häufig Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausens „Simplicissimus“ zitiert, ein Schelmenroman, dessen Inhalt gerne als authentische Eins-zu eins-Abbildung des grauenvollen Zeitgeschehens gelesen wird. Der in Münster und Osnabrück verhandelte Westfälische Friede habe im Ergebnis die kaiserliche Zentralgewalt geschwächt und die absolute Macht der Fürsten in ihren Territorien durchgesetzt. Außenpolitisch sei damit ein Machtverfall des Reiches vor allem zu Gunsten Frankreichs einhergegangen.

 

Inwieweit stimmt dieses allgemein gängige Bild, wo ist es zu korrigieren? In seiner ausführlichen Studie zum Dreißigjährigen Krieg setzt Georg Schmidt, Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Jena, deutliche Akzente. Zwischen Prolog und Epilog erörtert er zunächst die „Spuren“, also die geistigen und politischen Voraussetzungen des kommenden Unheils, sodann unter dem Titel „Dreißig Jahre“ die zahllosen, drei Jahrzehnte andauernden, im Zeichen unterschiedlicher Bündnisse stehenden militärischen Auseinandersetzungen und zuletzt den „Frieden“, der nicht weniger als „dem Ruhm Gottes dienen, die Angst mindern, das innerweltlich zerrüttete Vertrauen wiederherstellen, Stabilität und Sicherheit, Freiheit und Selbständigkeit garantieren sowie der Ehre, dem Prestige und der Reputation der Herrscher dienen“ sollte (S. 549). Seine Darstellung ist thematisch breit angelegt und zeugt durchgehend von der souveränen Beherrschung des Themas.

 

Auch wenn der Verfasser den von angesehenen Historikern wie Hans-Ulrich Wehler strapazierten Begriff eines zweiten, die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts zusammenfassenden Dreißigjährigen Krieges zwischen 1914 und 1945 aufgrund schiefer Analogien zurückweist (vgl. S. 687), zeigen gerade die „Spuren“ auffällige Parallelen zwischen der fundamentalen Verunsicherung in den Jahrzehnten vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs und den Ungewissheiten, die das Aufbrechen des mittelalterlichen Weltbildes durch die humanistische Öffnung und die konfessionelle Zersplitterung für die Menschen im 16. und 17. Jahrhundert mit sich brachte. Hier wie dort ist aber aus diesen Dispositionen keine Zwangsläufigkeit abzuleiten, die den Krieg zur unausweichlichen Folge gemacht hätte. Krisenerscheinungen wie die Kämpfe in den Niederlanden und in Frankreich, die seit etwa 1560 spürbare, als „kleine Eiszeit“ bekannte Klimaverschlechterung, eine wachsende Ungleichheit und das Erscheinen eines Kometen im Herbst 1618 schürten damals allgemein „die panische Furcht vor dem Auftreten des Antichristen“ und die „diffuse Angst vor der Apokalypse“ (S. 99). Für die apokalyptischen Reiter aus der Offenbarung des Johannes galt, wie die Gläubigen wussten: „Waren sie losgelassen, war das Ende unabwendbar. […] Der Krieg, das ungarische Fieber und die gewaltige Inflation der Kipper- und Wipperzeit [Münzen mit hohem Edelmetallgehalt wurden von den Münzmeistern systematisch aufgekauft und eingeschmolzen, um daraus in großer Zahl neues, minderwertiges Geld zu prägen, ein für die Betreiber höchst lukrativer Kreislauf; W. A.] trafen um 1620 zusammen. Die Angst vor Gottes Strafgericht verdichtete sich zur Angst vor dem Jüngsten Gericht, als die Plagen nicht endeten“ (S. 19).

 

Andererseits teilten auf der Ebene der Entscheidungsträger „bis zum Herbst 1618 nur wenige Akteure die Ansicht, dass der Weg zwangsläufig in den großen Krieg führe. […] Der Krieg war eine von vielen denkbaren Optionen. Die Fülle der unterschiedlichen Konflikte schien zu verhindern, dass diese sich zu einer einzigen Konfrontation fügten […]. Warum sollte sich daran irgendetwas angesichts der böhmischen Rebellion ändern?“. Es gehöre im Übrigen „zu den Paradoxien des Dreißigjährigen Krieges, dass er von Anfang an kein Glaubenskrieg war, aber als solcher inszeniert wurde, um Unterstützung zu finden. […] Zu Beginn des Krieges bildeten nicht einmal die Glaubensbündnisse Union und Liga einheitliche Blöcke, und sie organisierten längst nicht alle Reichsstände. […] Das Krisenmanagement versagte, weil das Wissen um die Absichten der anderen unzureichend war und man dem Gegner alles zutraute. […] Die böhmische Sezession scheiterte. Dass damit der Krieg nicht endete, hing vor allem am Gestaltungswillen Herzog Maximilians, der unerbittlich seinen Lohn [vor allem die Übertragung der pfälzischen Kurwürde an Bayern; W. A.] eintrieb. Vor dem Eingreifen der Schweden unterwarf die kaiserlich-katholische Koalition Deutschland bis an die Nord- und Ostsee. Der Krieg endete allerdings nicht, weil sich neue Gegner fanden, die diese Unterwerfung als Bedrohung empfanden“. Vor allem hemmten auf beiden Seiten die religiöse Aufladung und Interpretation von Siegen und Niederlagen die Friedensbereitschaft. So feierte „(d)as evangelische Deutschland König Gustav II. Adolf von Schweden als Beauftragten Gottes und verband mit ihm nicht nur die Marginalisierung der Katholiken, sondern phasenweise auch den apokalyptischen Endkampf“ (S. 154ff.).

 

Im Hintergrund dieser komplexen Gemengelagen standen als politische Kernpunkte divergierende Ansichten in Bezug auf die Verfassung des Reiches, konkret das alte Thema der Machtbalance zwischen dem Monarchen und den Ständen, sowie europaweit die Furcht vor dem angeblichen oder tatsächlichen Streben der österreichischen und spanischen Habsburger nach der absoluten katholischen Universalmonarchie. In den Überlegungen zur Verfasstheit des Reiches habe unter den Gelehrten schließlich die Lehre von der gemischten Verfassung – status mixtus – die Deutungshoheit erlangt: Nach Dominicus Arumaeus und Johannes Limnaeus „besitze das Reich (als freies Staatswesen) eine gemischte Verfassung mit republikanischen Grundzügen. Die Wahl des Kaisers schütze die Freiheit des Volkes, die in einer Erbmonarchie stets gefährdet sei. […] Die maiestas realis des Reiches wurde von der maiestas personalis des Kaisers getrennt. Rechtspraktiker wie der Eisenacher Kanzler Andreas Knichen lehnten das römische Recht ab und betonten das positive Landesrecht. Reichsschlüsse müssten, so lehrte Tobias Paurmeister 1608, vom Monarchen und den Ständen gemeinsam verabschiedet werden. Dies entsprach der Praxis der Reichstage und der komplimentären Mehrebenenstaatlichkeit des Reiches. […] Hermann Conring […] betonte die rein deutsche Geschichte und Rechtsgrundlage des Reiches. In der Folge beschrieben die Reichspublizisten die Verfassungswirklichkeit des Reiches als eine, die nicht durch aristotelische Konzepte und das römische Recht zu ergründen sei. […] Die deutsche Freiheit wurde zum Hauptcharakterzug einer nicht monarchischen Reichsregierung und einer föderativen Nation mit ständischer, politischer und konfessioneller Vielfalt. […] In der Phase, als der Streit um Donauwörth zur Blockierung der Reichsinstitutionen führte, relativierten Juristen das römische Recht, das den Kaiser begünstigte, indem sie ein eigenständiges deutsches Reichsrecht begründeten. Sie verankerten das Reich deutscher Nation als historisch gewordene und auf Deutschland bezogene Einheit in der politischen Sprache der Zeit“ (S. 126f.).

 

Der Dreißigjährige Krieg und der Westfälische Friede hätten „(f)ür das politische System Europas und des Reichs-Staates […] keine tiefe Zäsur“ bedeutet: „Das westfälische Verhandlungsergebnis pries niemand als bahnbrechende Reform oder gar als Durchsetzung von Toleranz, Verrechtlichung und Pluralisierung. Zukunftsträchtig war die gute alte Ordnung, die auf dem Papier rhetorisch und auch dort wiederhergestellt wurde, wo der Verfassungsgeber Neuland betrat. Die Untertanen wünschten Frieden sowie die neue Trias von Einigkeit und Recht und Freiheit. Die Durchsetzung des Landfriedens wurde zur vorrangigen Aufgabe des christlichen Landesvaters […]. Er regierte den ‚Fürsten-Staat‘ und verband Treue zu Kaiser und Reich mit der Förderung des gemeinen Nutzens. […] Am Reichs-Staat, dem politischen Rahmen der Fürstenstaaten, kritisierten bereits die Zeitgenossen seine machtpolitische Schwäche, seine langwierigen Entscheidungsverfahren, die mühsame Heeresaufbringung, die mangelnde Effizienz und Einigkeit sowie die inneren Kriege oder die fehlende politische und kulturelle Zentralität. Änderungsvorschläge zielten dennoch selten auf eine grundsätzlich andere Reichsverfassung, denn kaum jemand wollte die deutsche Freiheit mit einem monarchisch-nationalen Einheitsstaat wie Frankreich vertauschen“ (S. 635ff.). Nicht nur diese letzte Bestandsaufnahme des „Reichs-Staates“ zeigt erstaunlich aktuelle Parallelen zur gegenwärtigen Lage der Europäischen Union (EU). „Während sich Spanien, Frankreich, Dänemark oder Schweden über das zentralisierte Königtum der Idee des Nationalstaates näherten, wurde der Reichs-Staat auf einen anderen Weg gewiesen, den der Mehrebenenstaatlichkeit. Die Erfahrungen des Dreißigjährigen Krieges lehrten, dass der monarchische Herrschaftsanspruch des Kaisers weder von den Reichsständen noch von den europäischen Nachbarn akzeptiert wurde. Als Repräsentant des Reichs-Staates war der Kaiser jedoch unverzichtbar. Selbst die armierten Reichsstände taten sich schwer, auf europäischer Ebene als eigenständige Mächte akzeptiert zu werden. […] Die 1648 erfolgte Öffnung der Reichsverfassung, das Deutschland mit Europa verbindende netzartige Gefüge dynastischer Herrschaft sowie die verschachtelten Politik-, Rechts- oder Konfessionsverhältnisse erforderten von Kaiser und Reichsständen ein modern anmutendes Mehrebenenregieren. Der Reichs-Staat besaß insofern bereits die offene, zerfasernde oder multiple Staatlichkeit, die heute zur Beschreibung der Europäischen Union dient. Souverän ist demnach nicht, wer innerhalb seines Staatsgebietes autonom entscheidet, sondern wer auf allen Ebenen an den politischen Entscheidungsprozessen mitwirkt“ (S. 642f.). Als gleichsam sakrosanktes Reichsgrundgesetz sei der Westfälische Frieden anderthalb Jahrhunderte bis zur Auflösung des alten Reiches 1806 als Reichsverfassung erhalten geblieben und habe „identitätsstiftend“ gewirkt: „Aus zeitgenössischer Sicht hatte der Krieg die Freiheit bewahrt und die Unterwerfung unter die Herrschaft einer fremden Macht oder des eigenen Kaisers verhindert. Dieser Status musste gegen den Kaiser, die Türken und Franzosen und im 18. Jahrhundert auch gegen den preußischen König verteidigt werden“ (S. 644).

 

Die borussische Nationalgeschichtsschreibung habe dann nach dem Grundsatz, dass aus dem Übel das Gute hervorgehe, im 19. Jahrhundert einen wirkmächtigen Mythos konstruiert. Nach dieser „Meistererzählung“ hätten die Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges und die im Westfälischen Frieden festgeschriebene Ohnmacht des Reiches den Aufstieg Preußens begünstigt und damit auf lange Sicht die Verwirklichung des ersehnten deutschen Nationalstaates ermöglicht. Nach den tragischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts sei diese positiv konnotierte Narration in die Erzählung vom verhängnisvollen negativen deutschen Sonderweg von Luther zu Hitler verkehrt worden. Beide Interpretationen verfehlten allerdings die viel komplexere historische Realität. Auf deren Hintergrund würden bei genauem Hinsehen viele vermeintliche Gewissheiten relativiert. So ließen sich etwa die politischen Ambitionen zweier herausragender Akteure des Dreißigjährigen Krieges, Gustav Adolfs und Wallensteins, bis heute nicht restlos klären. Wie weit bedrohten diese beiden jeder für sich die zu verteidigende deutsche Freiheit? Mehr als unscharf verliefen auch die konfessionellen Konfliktlinien zwischen Katholiken und Protestanten einerseits, Lutheranern und Reformierten (Calvinisten) andererseits. Während des böhmischen Aufstandes blieb der sächsische Kurfürst Johann Georg, ein Lutheraner, treu auf Seiten des katholischen Kaisers. Dabei handelte er „alles andere als uneigennützig, denn er befürchtete, dass ihm die reformierten Kurfürsten von Brandenburg und der Pfalz die Führungsrolle unter den Protestanten streitig machen könnten. […] Deswegen setzte Johann Georg auf die Habsburger. Er ließ sich zum kaiserlichen Kommissar ernennen, der die Stände in Schlesien und den Lausitzen zum Gehorsam bringen sollte“ (S. 191f.).

 

Nicht anders als heute, sind zeitgenössische Berichte über Persönlichkeiten und das Kriegsgeschehen nie neutral und transportieren implizit oder offen die Haltungen und Absichten ihrer Verfasser. Ohne Zweifel sind während des Dreißigjährigen Krieges zahllose Grausamkeiten an der Bevölkerung begangen worden, doch dürfe man die oft auf der Aufbauschung und Verallgemeinerung mancher Exzesse beruhenden propagandistischen Übertreibungen nicht immer für bare Münze nehmen. Ob es tatsächlich in der ausgehungerten Bevölkerung zu Fällen von Kannibalismus kam, sei in der Forschung „strittig“, Nachrichten darüber seien meist „Erzählungen vom Hörensagen oder Sensationsberichte“ (S. 408). Nachweisbar sei die allgemeine Tendenz, ausländische Soldaten – etwa Kroaten – wegen ihres fremdartigen Aussehens und ihrer Kleidung als besonders brutal zu denunzieren. Auch hätte es den essentiellen Interessen der Armeen widersprochen, jene Landstriche, die sie bei längerem Aufenthalt zur eigenen Versorgung dringend benötigten, vorsätzlich zu entvölkern und die überlebensnotwendigen Ressourcen mutwillig zu zerstören.

 

In den Heeren wurden „Disziplinlosigkeiten und schwerere Übergriffe mit dem Tode bestraft. […] Die umfangreichen Kriegsartikel basierten auf alten Ordnungen, die 1570 der Speyrer Reichstag zusammengefasst hatte, um die ‚Frechheit des Teutschen Kriegsvolks‘ zu unterbinden. Das Kriegswesen stand unter Aufsicht und Kontrolle der Reichskreise. […] Über Vergehen, die mit Leibes- und Lebensstrafen geahndet wurden, urteilten in den Armeen des 17. Jahrhunderts nicht mehr erfahrene Söldner, sondern studierte Juristen. Die Kameradengerichtsbarkeit der Spieß- und Schultheißengerichte und der durch sie abgesicherte eigene Rechtsraum der Söldner waren aus den Artikelbriefen verschwunden“ (S. 272). Und „längst nicht immer hatten diejenigen, die darüber so schrecklich präzise und scheinbar teilnahmslos berichteten […], Folterqualen erlebt oder mit eigenen Augen gesehen“ (S. 406). Unter diesem einschränkenden Gesichtspunkt müsse man auch Grimmelshausens berühmten, eingangs angesprochenen und zwei Jahrzehnte nach dem Ende des Krieges verfassten Roman bewerten: „Mit seinen surrealen phantastischen Traumgebilden projektierte Grimmelshausen Alternativen, die keine Lösungen anstrebten, sondern vor Kriegen warnten, weil sie die wirklichen Probleme nicht lösten. Er legte seinen Finger in die Wunde, indem er die Diskrepanz zwischen dem Krieg als Strafe Gottes und als Menschenwerk aufspürte und die Realität, auch die Gräuel, überzeichnete“ (S. 655). Insgesamt habe die jahrzehntelange reale Erfahrung mit den apokalyptischen Begleiterscheinungen des Krieges bei der Mehrheit der Menschen die Bedeutung von Gottes Wille für die innerweltlichen Dinge zugunsten der vernünftigen Erkenntnis von der Eigenverantwortlichkeit des Menschen deutlich zurücktreten lassen. Will heißen: Mit der Katastrophe „begann für die deutsche Nation der Säkularisierungsschub, der als sogenannte Aufklärung die westliche Hemisphäre bis heute prägt“ (S. 645).

 

Das breite Panorama, das Georg Schmidt entfaltet, stützt sich auch auf die Auswertung der Botschaften ikonographischer Quellen wie der zahlreichen zeitgenössischen Drucke und exklusiv der vom Straßburger Sebastian Dadler kunstvoll modellierten Medaillen. Seiner verdienstvollen, die Komplexität des Themas stets anschaulich und verständlich vermittelnden Arbeit, deren reiche thematische Vielfalt in dieser Besprechung zugunsten der Erörterung der verfassungsrechtlichen Aspekte notgedrungen in den Hintergrund treten musste, ist die Qualität eines modernen Standardwerks zum Dreißigjährigen Krieg zu attestieren. Nicht unterschlagen werden soll aber auch, dass sich trotz etwas anderer inhaltlicher Akzentuierung manche Parallele zur Monographie Herfried Münklers („Der Dreißigjährige Krieg“, 2017) feststellen lässt, die in gewissen Bereichen noch detaillierter und in der Wiedergabe des Bildmaterials (Bildgröße) benutzerfreundlicher auftritt.

 

Kapfenberg                                                    Werner Augustinovic