Der Bürge einst und jetzt. Festschrift für Alfons Bürge, hg. v. Babusiaux, Ulrike/Nobel, Peter/Platschek, Johannes. Schulthess, Zürich 2017. VI, 777 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der Name des Menschen dürfte nach der Ausbildung der Sprache entstanden sein, als die Größe einer Gruppe eine individuelle Kennzeichnung des Einzelnen als sinnvoll erscheinen ließ, ohne dass in der Gegenwart hierfür eine bestimmte Angbe von Ort und Zeit möglich ist. In der ersten schriftlichen Überlieferung ist er jedenfalls bereits belegt, wobei in vielen Fällen eine sinnvolle inhaltliche Einbindung in das jeweils umgebende Sprachgefüge gelingt. Allgemeiner Grundsatz dürfte dabei sein, dass jede sprachliche Äußerung des Menschen ein Motiv hat, auch wenn dieses in manchen Fällen nachträglich nicht mehr sicher erkennbar ist.

 

Bei dem in Winterthur in der Schweiz an dem 12. Oktober 1947 geborenen und nach dem in Zürich 1966 begonnenen Studium der klassischen Philologie 1972 auf Grund einer von Heinz Haffter betreuten Dissertation über die Juristenkomik in Ciceros Rede Pro Murena philosophisch promovierten und nach dem wohl dadurch angeregten Studium der Rechtswissenschaft in Zürich und Salzburg 1979 bei Hans Peter mir einer Dissertation über Retentio in dem römischen Sachen- und Obligationenrecht juristisch promovierten, seit 1982 als Rechtsanwalt in Zürich wirkenden und nach einem gleichzeitigen Habilitationsstipendium des schweizerischen Nationalfonds  bei Theo Mayer-Maly  in Salzburg 1987 auf Grund einer  Schrift über das französische Privatrecht im 19. Jahrhundert habilitierten und bald danach nach München wechselnden und nach einer Zwischenstation in Saarbrücken dort bis zu seiner Emeritierung tätigen  Jubilar dürfte das Motiv für den Familiennamen am ehesten gewesen sein, dass einer seiner männlichen Vorfahren irgendwo irgendwann als Bürge gewirkt hat. Diese allgemeinsprachliche Bezeichnung ist vor dem Ende des 8. Jahrhunderts in den Quellen belegt und wird für das Germanische erschlossen und mit indogermanischen Wurzeln mit den Inhalten bergen, verwahren, bewahren bzw. tragen, bringen verbunden. Die Herausgeber der vorliegenden Festschrift haben den Namen des nach ihren Worten mit einem ausgeprägten Sinn für Humor und einer ausgeprägten Abneigung gegen Festschriften ausgestatteten Geehrten ansprechend mit der rechtlichen, bereits dem Altertum bekannten Einrichtung des Bürgen verknüpft.

 

Die 34 Beiträge von Schülern, Freunden und Weggefährten enthaltende Festschrift ist nach den Interessengebieten Alfons Bürges in sieben Teile gegliedert. Diese betreffen die Bürgschaft, das römische Privatrecht, Recht und Ökonomie, Text, Sprache und Recht, Urkunden und dokumentarische Praxis, französisches Privatrecht und Rechtsvergleichung. Dabei beginnt Matthias Armgardt mit Überlegungen zu der Entwicklung der Bürgschaft im jüdischen Recht, werden Sicherheitsleistung, Geiseln, Garantiegeber, Selbstbürgen (in der keilschriftlichen Überlieferung) fideiussores (in frühmittelalterlichen Rechtstexten), calliditas feminarum, tignum iunctum, die Freude des Dritten bei einem Streit zweier, Macedo, Antichrese, Freigelassenmentalität, negotiorum gestio, Nutzungsentschädigung, Augustins Hermeneutik, Inskriptionen der Exzerpte aus Gaius, actio redhibitoria, Lex Licinia de sodaliciis, iusta conventio, das Archiv der Babatha, die Nennung des pr(a)etorium Publici Marcelli, Geldgeschäfte von Freigelassenen, cives Romani, eine Garantie zum Bargeschäft in Ägypten, der Untergang des römischen Reiches, die Praxis, der steuerberaterliche Bereich, die Rechtsgeschäftslehre in Frankreich, der Glück’sche Pandektenkommentar, der contrat in dem Code civil, imperator und König als Richter, die Rückwärtsversicherung, der Vertragsschluss und die koreanische Zivilrechtswissenschaft gedankenreich und weiterführend angesprochen.  Ein Schriftenverzeichnis Alfons Bürges (S. 737-744), ein Quellenverzeichnis und ein Autorenverzeichnis runden die vielfältigen, überzeugend verbürgten Beobachtungen zu Bürge und Bürgschaft benutzerfreundlich ab.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler