Chartularium Sangallense, Band 13 (1405-1411), bearb. v. Clavadetscher, Otto P./Sonderegger, Stefan. Thorbecke, Ostfildern 2017. XXI, 778 S., 73 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der Mensch hat seine bisherige Stellung auf der Erde und in der ihm dadurch zugänglichen Welt mit Hilfe seines Verstands erlangt, der ihm die Sprache und die Schrift sowie zahlreicher darauf aufbauende Erfindungen und Erkenntnisse ermöglicht hat. Seit den ersten, Wissen von einem Sprecher zu einem Hörer vermittelnden Wörtern und seit den ersten, Laute leicht sichtbar und damit auch einigermaßen haltbar machenden Buchstaben hat er mit diesen Mitteln eine mehr und mehr in das Unendliche wachsende Vielzahl von Informationen und Nachrichten geschaffen. Ein wichtiger Schritt auf diesem weiten Weg von den Anfängen bis zu der Gegenwart ist die Gedankenerklärungen verkörpernde Urkunde, wie sie in dem aus einer um 612 errichteten Zelle des heiligen Gallus erwachsenden Kloster Sankt Gallen südlich des Bodensees für das Mittelalter beispielhaft überliefert ist.

 

Nach dem namens der Herausgeber- und Verlagsgemeinschaft von Staatsarchivar Stefan Gemperli vorangestellten kurzen Vorwort folgt der vorliegende Band den Bänden 3 (1983), 4 (1985), 5 (1988), 6 (1990), 7 (1993), 8 (1998), 9 (2003), 10 (2007), 11 (2009) und 12 (2012). Er ersetzt die Nummern 2330 bis 2510 sowie die chronologisch hierher gehörenden Anhänge der Teile 4 und 5 des Urkundenbuchs der Abtei Sankt Gallen Hermann Wartmanns (1835-1929), der 1863 mit der Veröffentlichung der Urkunden begann (Teil 3 1882, Teil 4 1899, Teil 5 1913). Damit ist das Projekt Chartularium Sangallense Band 3 bis Band 13 zu einem überaus glücklichen und erfolgreichen Abschluss gebracht.

 

Der vorliegende Band beginnt in der Nummer 7501 mit einem Vergleich des Rheinecker Bürgers Wilhelm Buscher mit der Stadt Sankt Gallen von dem 4. Januar 1405 wegen der Zerstörung seines Hauses und endet in der Nummer 8071 mit einer auf den 17. Dezember 1411 datierten Gewährung sicheren Geleits durch Bürgermeister und Rat von Sankt Gallen gegenüber Hermann Eggler von Gonten für eine Reise nach Zürich zu einem Gerichtstag sowie einigen Nachträgen zu den Bänden 9, 10 11 und 12, einer Übersicht über die ausgewerteten Siegel der Bände 4ff., einer Konkordanztabelle des Urkundenbuchs mit dem Chartularium (Band 13), einem Namensregister von Aach bis Zymbern, einem lateinischen Wort- und Sachregister von abbas bis vitis und einem deutschen Wort- und Sachregister von abgeschrift bis zwingolf. Nach der Einleitung der verdienstvollen Herausgeber ist das Verhältnis zwischen deutschen Urkunden und lateinischen Urkunden mit 91,5 zu 8,5 Prozent gegenüber den vorangehenden Bänden 10, 11 und 12 praktisch gleichgeblieben, der Anteil der bisher nicht oder nur als Regest edierten Dokumente mit 48 Prozent gegenüber den 3 vorangehenden Bänden noch etwas gestiegen. Insgesamt enthält Band 1 die Urkunden von 700 bis 840, der noch von dem Stiftsarchiv Sankt Gallen bearbeitete Band 2 die Urkunden von 840 bis 1000, Band 3 die Urkunden von 1000 bis 1265, Band 4 die Urkunden von 1266 bis 1299, Band 5 die Urkunden von 1200 bis 1326, Band 6 die Urkunden  von 1327 bis 1347, Band 7 die Urkunden von 1348 bis 1361, Band 8 die Urkunden von 1362 bis 1372, Band 9 die Urkunden von 1373 bis 1381, Band 10 die Urkunden von 1382 bis 1389, Band 11 die Urkunden von 1390 bis 1397, Band 12 die Urkunden von 1398 bis 1404 und  Band 13 die Urkunden von 1405 bis zu dem plangemäßen Abschluss von 1411, so dass unter sehr hohem Bearbeitungsaufwand zu weltweitem großem Nutzen am Ende die Bände 1 bis 4 des Urkundenbuchs des 19. Jahrhunderts durch die auch online verfügbaren (www.monasterium.net) und damit durchsuchbaren 13 Bände des neuen Chartularium Sangallense beispielhaft ersetzt sein werden, wofür den Bearbeitern nicht genug Dank gesagt werden kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler