Glorius, Dominik, Im Kampf mit dem Verbrechertum – die Entwicklung der Berliner Kriminalpolizei von 1811 bis 1925 – eine rechtshistorische Betrachtung (= Berliner juristische Hochschulschriften, Grundlagen des Rechts 57). Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2016. XXI, 811 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der Mensch kann sein Verhalten in einem unbekannten Rahmen unterschiedlich gestalten, weshalb neben einem erwünschten Verhalten stets auch ein abweichendes Verhalten möglich ist. Ihm begegnet die Allgemeinheit seit langem mit den Erfindungen des Strafrechts und der Strafverfolgung. Eine neuzeitliche Einrichtung ist in diesem Rahmen die Kriminalpolizei.

 

Mit der Geschichte einer ihrer konkreten Erscheinungsformen beschäftigt sich die von Martin Heger betreute, im Wintersemester 2014/20154 von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin angenommene umfangreiche Dissertation des Verfassers. Da der Verlag leider kein gedrucktes Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es an dieser Stelle vorläufig mit einigen wenigen Hinweisen des Herausgebers sein Bewenden haben. Sie können dem interessanten Inhalt naturgemäß nur unvollkommen gerecht werden.

 

Gegliedert ist die umfangreiches archivalischen Material erstmalig auswertende, ein Literaturverzeichnis von fast 60 Seiten bietende, mit einem Personen- und Stichwortverzeichnis von Abegg bis Zedlitz-Neukirch schließende Untersuchung nach einer Einleitung über die rechtshistorische Bedeutung der Berliner Kriminalpolizei, Forschungsstand und Quellenlage sowie Forschungsziel und Vorgehensweise in sieben chronologisch gereihte Kapitel. Sie betreffen die Vorgeschichte von der Criminal-Immediat-Commission zur in dem deutschen Sprachraum ältesten Criminal-Polizei (1794-1811), die Berliner Kriminalpolizei im Vormärz (1815-1848), Revolution, Reaktion und neue Ära (1848-1882), Spree-Chicago (1883-1914), den Weltkrieg (1914-1918), den Zusammenbruch und Neuanfang (1918-1920) und die Polizeireform unter republikanischen Vorzeichen (1920-1925, Landeskriminalpolizeiamt Preußens). Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, dass es keine Zeit gab, in der das Verhältnis zwischen Polizei und Kriminalpolizei unumstritten war, dass aber die anhaltenden Streitigkeiten zwischen Polizei und Justiz letztlich in der Kompromisslösung der Reichsjustizgesetze mündeten.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler