Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen. Vierter Band 1235-1247, bearb. v. Graber, Tom/Kälble, Mathias (= Codex diplomaticus Saxoniae, erster Hauptteil Die Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzöge und Kurfürsten von Sachsen, Abteilung A Die Urkunden von 948 bis 1380, Band 4). Hahnsche Buchhandlung, Peine 2014. XCVI, 473 20 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Jahre 1860 begründete die Staatsregierung des Königreichs Sachsen das große Urkundenwerk zur sächsisch-thüringischen Geschichte, als dessen erster Hauptteil eines Codex diplomaticus Saxoniae die Urkunden der Markgrafen von Meißen, der Herzöge und Kurfürsten von Sachsen und der Landgrafen von Thüringen ediert werden sollten. Davon erschienen seit 1882 durch den Dresdener Staatsarchivar Otto Posse, dem 1875 von der Staatsregierung Sachsens die Gesamtleitung des Codex diplomaticus Saxoniae übertragen worden war, 1882 und 1889 die beiden ersten, von 948 bis 1195 reichenden Bände und 1898 der dritte, „bereits eklatante Nachlässigkeiten aufweisende und ohne Register“ veröffentlichte Band mit den Urkunden von 1196 bis 1234 und der Ankündigung, der bis zu dem Jahre 1247 reichende vierte Band liege zum Drucke vor.

 

Nach dem Vorwort Matthias Werners war die Ankündigung des weiter für Editionsleistungen in dem Rahmen des Codex diplomaticus Saxoniae vergüteten, den Schwerpunkt seiner Arbeit aber zunehmend auf allgemeine Forschungen zu Diplomatik, Genealogie, Heraldik und Siegelkunde verlagernden Herausgebers aber eine Aussage wider besseres Wissen und kam die Arbeit an dem vierten Band nie über eine erste Materialsammmlungen hinaus, so dass die Nachfolger Woldemar Lippert und Hans Beschorner „den wüsten Haufen ungeordneter Codex Korrespondenzen und anderer Schriftstücke“ nicht weiter bearbeiten konnten und wollten und nur noch 1941 ein bereits vor 1918 erarbeiteter Band des ersten Hauptteils mit den Urkunden der Markgrafen und Landgrafen der Jahre 1419 bis 1427 erschien. Allerdings lebte der Codex diplomaticus Saxoniae im historischen Bewusstsein vornehmlich in Sachsen als das zentrale Urkundenwerk zu der sächsisch-thüringischen Geschichte fort. 2008 gelang auf dieser Grundlage mit Hilfe des Akademienprogramms die Einrichtung eines eigenen Projekts an der sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und die Schaffung einer eigenen Arbeitsstelle in Dresden, mit deren Hilfe 2009 ein Register für Band drei als eigener Ergänzungsband vorgelegt und die Planung vierer weiterer, bis 1288 reichender Bände innerhalb zwölfer Jahre aufgenommen werden konnte.

 

Binnen weniger Jahre gelang danach zwei Projektmitarbeitern die vorliegende Verwirklichung des besonders schwierigen, wettinische und ludowingische Urkunden vereinenden Bestands. Dabei konnten sie nach der umfangreichen sachkundigen Einleitung 242 Urkunden und Briefe (26 ungedruckt, 78 original überliefert, 67 abschriftlich überliefert) erfassen, von denen 140 Heinrich Raspe und 85 Heinrich von Meißen betreffen. Möge die mit einer (unechten?) Belehnung Ulrichs von Rummelhain durch Heinrich von Meißen vom 1. Februar 1235 einsetzende und mit einer Zustimmung zu einem Verkauf eines Vogteirechts an 12 Hersfelder Hufen bei Ichtershausen spätestens am 27. Dezember 1247 schließende, durch benutzerfreundliche Indices und Tafeln bereicherte Edition eine optimale Grundlage für einen erfolgreichen Fortgang des wichtigen, lange Zeit vom Schicksal nicht besonders begünstigten Projekts bilden und sich die (begründete) Aussicht verwirklichen, dass die anschließenden Bände bis zum Jahre 1288, deren Vorbereitung bereits weit vorgeschritten ist, in rascher Folge vorgelegt werden können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler