Die Urkunden Friedrichs II. 1220-1222, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian in zwei Bänden (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 4 Texte, Register). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. XIII, 636, 637-1098 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der in Jesi bei Ancona in Italien am 26. Dezember 1194 als Sohn Heinrichs VI. geborene Staufer Friedrich II. wurde bereits 1198 König von Sizilien, 1212 König des deutschen Reiches und 1220 Kaiser, ehe er in Castel Fiorentino bei Lucera in Italien am 13. Dezember 1250 im Alter von 55 Jahren starb. Nach seiner Wahl zum deutschen König blieb er etwa 8 Jahre nördlich der Alpen, kehrte aber im Spätsommer des Jahres 1220 nach Italien zurück. Die (möglichst) vollständige Edition aller Urkunden dieses bedeutenden, rund 38 Jahre für das deutsche Reich verantwortlichen Herrschers ist ein dringliches Desiderat der geschichtswissenschaftlichen Forschung.

 

Der Herausgeber begann mit Unterstützung Horst Fuhrmanns als langjährigem Präsidenten der Monumenta Germaniae Historica und der bayerischen Akademie der Wissenschaften die Verwirklichung des wichtigen Planes für die Öffentlichkeit erkennbar im Jahre 2002, als er mit zwei Mitarbeitern und unter Verwendung von Vorarbeiten Charlotte Schroth-Köhlers die Urkunden der Jahre von 1198 bis 1212 veröffentlichte. Dem folgten 2007 die Edition der zwischen 1212 und 1217 verfassten Urkunden und 2010 die Herausgabe der Urkunden von 1218 bis 1220, die der vorliegende vierte Band um eine in Hagenau im März 1219 für die Pfalzgrafen von Tuszien ausgestellte Urkunde (Nr. 499a) ergänzt. Der vierte, bisher umfangreichste Teilband enthält, beginnend mit der Nobilitierung des Ottobellus de Pimignaco und einiger seiner Verwandten vom 13. September 1220, insgesamt 272 Nummern aus zwei sehr urkundenreichen Jahren, die mit einer Schutzurkunde für das Florenserkloster San Giovanni in Fiore (Nr. 929) abgeschlossen werden.

 

Ihm soll der nahtlos anschließende fünfte Teilband bis zu Friedrichs II. Aufenthalt in Cremona im Juni/Juli 1226 folgen, für den die kanzleigeschichtliche Einleitung mit ausgewählten Abbildungen für die gesamte Zeit zwischen dem Spätsommer 1220 und der Mitte des Jahres 1226 vorgesehen ist. Neben dieser Verschränkung sollen entgegen der ursprünglichen Absicht Verzeichnisse der Überlieferung (nach Empfängern bzw. Lagerorten) nunmehr jedem Teilband beigegeben und wird zusätzlich ein Stellenregister für Zitate (oder deutliche Anspielungen) aus der Bibel und Entnahmen aus Rechtstexten und aus christlichen Schriftstellern eingefügt. Zusammen mit dem Namenregister, dem umfangreichen Wort- und Sachregister, dem neuen Stellenregister, einem Verzeichnis der Überlieferung nach Empfängern, einem Verzeichnis der Überlieferung nach Lagerorten, dem gewichtigen Quellen- und Literaturverzeichnis, 12 geringfügigen Addenda und Corrigenda zu den früheren Bänden sowie schließlich hilfreichen Konkordanzen (zu BFW, BZ, Huillard-Bréholles und Winkerlmann Acta) in dem besonderen Teilband Register ist damit die Edition in vorzüglicher Weise um einen bedeutenden Schritt vorangebracht, der einen Gesamtabschluss in absehbarer Zeit wahrscheinlich oder jedenfalls wahrscheinlicher werden lässt, wenn auch von 1222 oder 1226 bis 1250 noch ein weiter Weg sein wird.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler