Gönczi, Katalin/Carls, Wieland unter Mitwirkung von Bily, Inge, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien. Autonomie und Rechtstransfer im Donau- und Karpatenraum (= Ius Saxonico-Maideburgense in oriente 3). De Gruyter, Berlin 2013. 223 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In der deutschen Rechtsgeschichte nimmt der Osten spätestens seit der Wahl der Ottonen zu Königen einen besonderen Rang ein. In der Folge haben Eike von Repgows Spiegel der Sachsen und Magdeburg dorthin weit ausgestrahlt. Deswegen ist die vertiefte Forschung über das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Mitteleuropas und Osteuropas von besonderem Interesse, dem bereits durch die beiden ersten, 2008 und 2011 unter vorzüglicher Berücksichtigung Polens erschienenen Bände Rechnung getragen wurde. Nach dem Tode des die Reihe und das ihr zugrundeliegende Akademieprojekt mitbegründenden Slawisten Ernst Eichler im Jahre 2012 ist dabei die Fortführung Heiner Lück allein zu verdanken.

 

Von Polen aus gesehen greift der dritte Band weiter nach Süden und Südosten aus, wie die am Ende eingefügte Übersichtskarte oder Basiskarte anschaulich zeigt. Untersucht wird der zugehörige Raum dabei in insgesamt elf Abschnitten, welche die beiden Hauptbearbeiter im Wesentlich unter sich aufteilen. Dabei beginnt Katalin Gönczi nach einer kurzen Einleitung über Forschungsansatz, Forschungsprojekt, Methodik und Grenzen der Untersuchung mit einem geschichtlichen Überblick über die Rechtsentwicklung (verfassungsgeschichtlicher Rahmen, Struktur der historischen Rechtsordnung Ungarns, Rolle des römischen Rechts in der mittelalterlichen ungarischen Rechtskultur, Rechtsaufzeichungen und Kodifikationsversuche), an die sie die Forschungsgeschichte von den Anfängen der Städteforschung bis zur Gegenwart, das Verhältnis von Landesausbau und Stadtentwicklung und den Rechtstransfer (Siedlerfreiheiten, Rechtsverleihungen, stadtrechtliche Verbindungen unter besonderer Berücksichtigung der Zipser Sachsen und der Siebenbürger Sachsen sowie Ofens, Pressburgs und der Bergstädte) anschließt.

 

Auf die einzelnen Quellen sächsisch-magdeburgischen Rechtes geht danach Carl Wielands näher ein (Zipser Willkür, Collectanea allerley nutzlicher vnnd nothwendiger Regeln des Rechtens, Codex Altemberger, Ofner Stadtrechtsbuch, Pressburger Stadtrechtsbuch, Iglauer Stadt- und Bergrecht, Schemnitzer Stadt- und Bergrecht, Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Rechtsbuch von der Gerichtsverfassung bzw. sächsisches oder Magdeburger Weichbildrecht, Rechtsmitteilungen der Magdeburger Schöffen). Am Ende zeigt die kurze Zusammenfassung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse durch Katalin Gönczi zahlreiche neue Einsichten (z. B. Widerlegung der Zuordnung der Stuhlweißenburger Freiheiten zum Magdeburger Recht, Bedeutung der Politik für die Stadtentwicklung in Polen im Gegensatz zu Ungarn, Weg des sächsischen-magdeburgischen Rechtes in den Untersuchungsraum vor allem über Schlesien, aber auch Kleinpolen und Böhmen, Freiwilligkeit der Akzeptanz, gemeinsames historisches Erbe). Inge Bilys ansprechender Kartenkommentar, Quellen- und Literaturverzeichnis, Register der Orte, Personen, Sachen, Rechtsquellen und Handschriften runden die erfreuliche Neuerscheinung benutzerfreundlich ab.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler